NSA-Skandal: Bundesregierung zieht aus Expertenkritik an Überwachung keine Konsequenzen

Im Mai hatten mehrere hochrangige Rechtsexperten vor dem NSA-Untersuchungsausschuss die Überwachungspraxis des BND kritisiert. Die Bundesregierung meint aber, darauf nicht reagieren zu müssen. Sie will noch abwarten.

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Obwohl zwei ehemalige Verfassungsrichter vor dem NSA-Untersuchungsausschuss die Überwachungspraxis des BND scharf kritisiert hatten, will die Bundesregierung vorerst keine Konsequenzen daraus ziehen. Auch die Einschätzung des Staatsrechtlers Matthias Bäcker, der Bundesnachrichtendienst agiere rechtswidrig, bleibt damit vorerst folgenlos. Auf eine diesbezügliche Anfrage der Linksfraktion im Bundestag teilte die Regierung lapidar mit, man habe die Aussagen "zur Kenntnis genommen".

Trotz der scharfen Kritik, kann die Bundesregierung beim BND kein Fehlverhalten erkennen.

(Bild: dpa, Soeren Stache)

Die Bundesregierung betont, der BND handle "bei seiner Aufgabenerfüllung im Einklang mit den bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften". Eventuell notwendige Konsequenzen will die Bundesregierung erst ziehen, wenn der Untersuchungsausschuss seine Arbeit abgeschlossen hat. Das kann erfahrungsgemäß aber sehr lange dauern.

Vor dem Untersuchungsausschuss hatten die früheren Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riem erklärt, der Staat müsse seinen grundrechtlichen Schutzpflichten nachkommen und hinreichende Vorkehrungen gegen die Massenüberwachung treffen. Wenn ausländische Staatsorgane in Deutschland hiesige Gesetze verletzten, müssten deutsche Behörden dies unterbinden: "Diplomatisch leise Pfoten reichen nicht aus." Matthias Bäcker wiederum hatte die umfassende "Auslandsaufklärung" des BND mit Abhörkompetenzen als rechtswidrig bezeichnet, weil dem verbrieften Schutz auch von Ausländern nicht Rechnung getragen werde. (mho)