Bundesnetzagentur antwortet auf Protestschreiben zum Thema Zwangsrouter

Die Behörde erklärt ihre Motivation hinter der geplanten Verordnung und deutet auch an, wie es zu der aktuellen Änderung in einem wesentlichen Punkt gekommen ist.

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Auf den definitiven Wortlaut der kommenden Transparenzverordnung kann man weiterhin gespannt sein. Mehr lässt sich jedoch über die Haltung der Protagonisten sagen, denn einige Zwangsrouter-Gegner haben kürzlich schriftlich gegen die aktuelle Position der Bundesnetzagentur protestiert; diese reagiert darauf betont sachlich und wortreich. Von ihrem Standpunkt rückt sie freilich nicht ab – und der würde nach Lage der Dinge Zwangsroutern weiterhin die Tür offen halten.

Unter Zwangsroutern versteht man Geräte, die Netzbetreiber nach Gutdünken aussuchen, vorkonfiguriert an Kunden ausliefern und entweder den Betrieb anderer Geräte verbieten oder verhindern, indem sie ihren Kunden die Herausgabe von Zugangsdaten verweigern.

Die Router-Lieblinge der Provider sind oft Mager-Modelle: Viele haben nur das Nötigste an Bord, Funktionen etwa für IPv6, VPN, Media-Server, umfangreiche Firewall-Einstellungen oder DynDNS-Clients fehlen. Haben die Provider erst einmal die Router am Kanthaken, gehen sie mit ihrer Verantwortung nicht immer zum Wohle des Verbrauchers um: Manche Modelle erhalten im Laufe ihres gesamten Lebens kein Firmware-Update. Und wenn, dann kommen Updates in der Regel unangekündigt, sodass sie laufende Verbindungen unterbrechen. Neue, unerprobte Funktionen bekommen die Kunden hingegen meist ungefragt reingewürgt, für die Stromkosten müssen sie selbst aufkommen und wenn sie zwischen zwei Providern wechseln, die beide das Router-Modell vorschreiben, können sie das alte Gerät nicht mehr verwenden und müssen es auf den Müll geben.

Das wohl am schwersten wiegende Argument gegen Zwangsrouter betrifft die Gerätesicherheit: Schreibt der Provider dem Kunden das Gerät vor, kann sich dieser nicht selbst oder nur unzulänglich um die Sicherung kümmern. Bei Missbrauch des Kundenzugangs durch Dritte, der aufgrund von Fehlkonfigurationen durch den Provider oder durch Sicherheitsmängel ermöglicht wurde, haften nach aktueller Lage dennoch die Verbraucher. Unzählige Urteile nehmen bislang nämlich ausschließlich den WLAN-Betreiber in die Pflicht. Mit einem fernkonfigurierbaren Zwangsrouter greift der Provider in die Hoheitsrechte seiner Kunden ein – auch, weil er den Router-Hauptschlüssel in der Hand hält. Zudem muss man bei Sicherheitslücken warten, bis der Provider das Update liefert. Dazu ist er derzeit aber höchstens moralisch verpflichtet, eine gesetzliche Regelung fehlt.

Wohin das führen kann, zeigen Beispiele: Kunden von Kabelnetzbetreibern erhielten Firmware-Updates für sicherheitskritische Lücken in der Vergangenheit oft erst mit deutlicher Verzögerung von ihren Betreibern – obwohl der Router-Hersteller die Aktualisierung längst veröffentlicht hatte.

Zwangsrouter wollen bisher nur die Netzbetreiber. Sie sparen damit erhebliche Hotline-Kosten und können mittels der Geräte, die sie selbst verkaufen oder vermieten, zusätzliche Einnahmen verbuchen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nur folgerichtig, wenn sich die große Koalition und auch der Auftraggeber der BNetzA, das Bundeswirtschaftsministerium, unmissverständlich für einen freien Router-Markt ausgesprochen haben. Beide, das Ministerium und die BNetzA wiederholen Mantra-artig, dass sie sich einig seien im Ziel für einen freien Router-Markt. Das wiederholt die BNetzA zwar auch in Antwortschreiben auf Leserproteste – aber nur, um am Ende in eher dürren Worten ihre Weigerung zu wiederholen.

Dabei erläutert sie zunächst breit, dass die Einführung digitaler Telekommunikationsnetze auf der Teilnehmerseite der Anschlussleitung als Leitungsabschluss ein aktives Element erforderlich mache (Box). Worin sich diese Aktivität beispielsweise gegenüber Modems oder Faxgeräten für Analoganschlüsse unterscheiden soll, das belegt die Agentur nicht.

Im weiteren fasst sie zusammen: "Einige Netzbetreiber definieren die teilnehmerseitigen Schnittstellen (für Telefon, LAN, WLAN usw.) der Boxen als Netzzugangsschnittstellen und überlassen dem Teilnehmer keine oder nur eine beschränkte Auswahl an Boxen. Dieses Vorgehen wird von Netzbetreibern, Endgeräteherstellern und Verbrauchern, aber auch von Anbietern von Inhaltediensten, unterschiedlich bewertet."

Dazu gibt sie an, dass sie "den Interessen der Verbraucher, Wahlfreiheit bei Endgeräten zu behalten sowie Datenschutz und Sicherheit zu gewährleisten, hohe Bedeutung" beimisst. Deshalb habe sie am 25. Februar 2014 den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der sie die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz verpflichten wolle.

Das eigentlich Spannende findet sich im Schluss-Satz zu diesen Ausführungen: "Den zahlreichen Stellungnahmen und den anschließend geführten Gesprächen wird mit dem nun überarbeiteten Entwurf der Verordnung Rechnung getragen", schreibt die BNetzA. Damit meint sie den zweiten Entwurf, der Ende September Wellen geschlagen hat, weil er mit einem zusätzlichen Punkt den Zwangsroutern das Tor weit öffnet. Mit wem sie nach dem ersten Entwurf gesprochen hat und was dabei an Argumenten für eine Änderung der wichtigen Passage vorgetragen wurde, lässt sie ungesagt. Aber sie belegt mit der Änderung, dass sie den Argumenten der nicht genannten Gesprächspartner höhere Bedeutung beimisst als den Interessen der Verbraucher, Wahlfreiheit bei Endgeräten zu behalten.

Erste Entwürfe der Agentur setzten die Provider noch indirekt unter Druck: Kunden müssten in den Verträgen einen "Hinweis auf Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" erhalten, forderte die BNetzA zunächst. Nach der aktuellen Fassung müssen Provider ihre Kunden aber nur noch vor Vertragsabschluss darauf hinweisen, wenn "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf". Wenn der Entwurf unverändert bleibt, könnten Netzbetreiber Zwangsrouter nach Belieben vorschreiben.

Der Begründung für diese Haltung stellt die Behörde reichlich Text voran. Zum Thema Router bestehe bereits heute Konsens zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur. Die Sicherstellung der Routerfreiheit sei erklärtes Ziel von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur. Hierzu stehe die Behörde im ständigen Dialog mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Wörtlich schreibt die Behörde: "Wir setzen uns dafür ein, dass die Verbraucher die Wahl haben, sich für oder gegen den Router ihres Anbieters zu entscheiden."

Anscheinend fehlte der Behörde der Mut zu einer konsequenten Verneinung, denn danach heißt es wieder wie schon zu Beginn der Debatte über Zwangsrouter: "Die Praxis mancher Anbieter, den kundenseitigen Austausch eines Multifunktionsgerätes zu verhindern, können wir in der derzeitigen Rechtslage leider nicht völlig unterbinden." Erst wenn eine veränderte Rechtslage in Kraft tritt, will sie "die freie Wahl des Multifunktionsgerätes durch den Kunden mit allen verfügbaren Mitteln gegenüber den Anbietern sicherstellen".

Bis dahin will sie Verbraucher damit abspeisen, dass Anbieter die Kunden vor Vertragsschluss in einem Produktinformationsblatt auf Zwangsrouter hinweisen müssen, damit Kunden einen Anbieter auswählen können, der diese Praxis nicht verfolgt. Ob es bei dieser Haltung bleibt, darf bezweifelt werden. Das übergeordnete Bundeswirtschaftsministerium hat sich ohne Klauseln und Einschränkungen für einen freien Router-Markt ausgesprochen. Der Entwurf liegt nun den Ministerien zur Abstimmung vor. Im Anschluss wird er dem Deutschen Bundestag vorgelegt. (dz)