Fahndungsdaten: Deutsche Bedenken gegen Ampel-Software I-Checkit von Interpol

Grün: Alles Paletti. Rot: Ausweis gestohlen. Gelb: Überprüfung nicht möglich. Mit dieser Abfrage will Interpol private Unternehmen dazu animieren, Reisedokumente mit Fahndungsdaten abzugleichen, um "ausländische Kämpfer" zu finden.

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Fahndungsdaten: Deutsche Bedenken gegen Ampel-Software I-Checkit

(Bild: Interpol)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die in der SLTD-Datenbank (Stolen or Lost Travel Documents) von Interpol gesammelten Angaben sollen mit Hilfe des Programmes I-Checkit nicht nur von Polizeibehörden und Grenzkontrolleuren abgefragt werden, sondern auch von privaten Unternehmen, denen Ausweispapiere vorgelegt werden müssen. So soll die Fahndung nach "ausländischen Kämpfern" ausgeweitet werden. Die Bundesregierung hält die Pläne für bedenklich und gibt die deutschen SLTD-Daten deshalb nicht frei. Den Linken reicht das nicht aus.

Die Bundesregierung steht dem Interpol-Projekt "I-Checkit" kritisch gegenüber, Privatunternehmen in die Fahndung nach Personen miteinzubeziehen, die mit gefälschten Ausweispapieren reisen. Sie hat sich zu keinem Zeitpunkt an dem Projekt beteiligt, das 2016 in den Regelbetrieb gehen soll. Deutsche SLTD-Daten sind dem Projekt bisher nicht übermittelt worden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Dieser geht die Haltung nicht weit genug. Sie befürchtet, dass Systeme wie I-Checkit eines Tages über internationale Gremien zwingend vorgeschrieben sein könnten und fordert daher den Stopp des Projektes, weil es datenschutzrechtlich höchst bedenklich sei.

I-Checkit ist ein Interpol-Projekt, bei dem derzeit die Fluglinien Air Asia und Qatar Airways, zwei französische Banken sowie Hotels in Monaco und Montenegro involviert sind. Sie fragen nach, ob vorgelegte Ausweispapiere als gestohlen oder verloren gemeldet sind und bekommen per Ampelfarbe den Status signalisiert. Bei "rot" sind sie verpflichtet, den Vorfall den Sicherheitsbehörden zu melden. Bis zur Interpol-Generalversammlung 2015 in Ruanda sollen die Tests abgeschlossen sein. Stimmen die Mitgliedsstaaten zu, könnte 2016 der Regelbetrieb aufgenommen werden. Deutsche SLTD-Daten sind bislang nicht dabei, da nach Auffassung der Bundesregierung allein den Sicherheitsbehörden Ausweisdaten mit Fahndungsdaten abgleichen dürfen. (anw)