Flugpassagierdaten sollen auch innereuropäisch ausgewertet werden

Der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, Timothy Kirkhope, will das geplante europäische System zum Sammeln von Fluggastdaten deutlich auf Strecken innerhalb Europas ausweiten. Bei einer Speicherfrist von fünf Jahren soll es bleiben.

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Flugpassagierdaten sollen auch innereuropäisch ausgewertet werden

(Bild: EU-Kommission)

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Geht es nach dem Berichterstatter des EU-Parlaments, der britische Rechtskonservative Timothy Kirkhope, sollen Flugpassagierdaten auch auf innereuropäischen Strecken gesammelt und ausgewertet werden. In seinem jetzt vorliegenden Berichtsentwurf zu einer geplanten Richtlinie räumt er zwar ein, dass damit die Einstiegskosten steigen würden. Dem stünden aber die Vorteile gegenüber, dass das System von Anfang an einheitlich angelegt werden könne und "deutlich mehr Sicherheit" mit sich brächte.

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission von 2011 bezog sich zunächst nur auf internationale Flüge, die aus der EU hinausgehen oder dort aus dem weiter entfernten Ausland in einem Mitgliedsstaat ankommen. Flugreisen innerhalb der Gemeinschaft zu erfassen und analysieren, erschien der Brüsseler Regierungseinrichtung noch als zu aufwändig und zu teuer.

Die Daten der Fluglinien wollte die Kommission fünf Jahre aufbewahrt, nach 30 Tagen aber "anonymisiert" wissen. Nur in Einzelfällen wie beim Verdacht auf schwere oder terroristische Straftaten, sollten Rückschlüsse auf spezifische Personen möglich sein. Kirkhope will diese Fristen beibehalten, die Passenger Name Records (PNR) sollen aber auch "maskiert" werden.

Zugang zu den personenbezogenen Klardaten sollen Sicherheitsbehörden zwar nur noch bei Terrorismus und "schweren transnationalen Straftaten" erhalten. Der Berichterstatter verweist dabei so wie die Kommission aber auf die recht weiten Bestimmungen zum europäischen Haftbefehl. Darunter fallen organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Totschlag sowie Computerstraftaten, Fälschungen und Sabotage.

Die Übergangsfrist für den dezentral angelegten Datenbankverbund mit Kontaktpunkten in den Mitgliedsstaaten will Kirkhope angesichts der erweiterten Anforderungen von zwei auf drei Jahre ausdehnen. Bleiben soll es den bisherigen Datenkategorien, zu denen neben Name, E-Mail-Adresse, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern auch Essenswünsche gehören.

Schon jetzt hagelt es Proteste gegen den Plan, der am Donnerstag vorgestellt werden soll. Kirkhope wolle den Abgeordneten noch einmal "den Vorschlag unterjubeln, den sie erst im April 2013 als unverhältnismäßig abgelehnt hatten", moniert der Innexperte der Grünen, Jan Philipp Albrecht. Dabei hätten die Anschläge von Paris und Kopenhagen gezeigt, "dass anlasslose Überwachung nicht das geeinigte Instrument ist, um Terrorismus zu bekämpfen". Benötigt würden stattdessen "mehr und besser ausgestattetes Personal bei Polizei- und Sicherheitsbehörden, um Gefährder gezielt zu überwachen und Daten über Verdächtige schnell auszutauschen".

Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Cornelia Ernst, sieht nach wie vor keinen Beweis erbracht, dass sich mit einer Vorratsspeicherung von Fluggastdaten ein Terroranschlag verhindern ließe. Im November hatten die Abgeordneten den Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch gebeten, bestehende PNR-Abkommen mit Drittstaaten im Lichte seiner Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation zu prüfen. Jüngst verpflichteten sie sich aber in einer Anti-Terror-Resolution, auf die Verabschiedung des Richtlinienentwurf zum Verarbeiten von Passagierdaten "bis Ende des Jahres hinzuarbeiten". (anw)