Router-Branche begrüßt Gesetzesentwurf zur freien Gerätewahl

Auch der Verbund der Tk-Endgerätehersteller atmet hörbar auf, nachdem das BMWi einen ersten Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der Zwangsrouter abschaffen soll. Der Verbund moniert jedoch unter anderem fehlende Sanktionen.

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Router-Branche begrüßt Gesetzesentwurf zur freien Gerätewahl
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Dusan Zivadinovic

Der Verbund der Tk-Endgerätehersteller begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Abschaffung des Routerzwangs. Mit der Klarstellung, dass ein Netzabschlusspunkt passiv sein muss, bestätige der Gesetzgeber, dass öffentliche Telekommunikationsnetze an der Dose an der Wand enden, meint der Verbund, an dem über 20 Unternehmen beteiligt sind. "Dahinter beginnt das Heimnetz, in dem Anwender ihre Telekommunikations-Endgeräte anschließen können, unabhängig davon, ob es ein Router, ein Modem oder ein anderes für den Anschluss entwickeltes Endgerät ist. Künftig entscheiden die Anwender frei, welches Endgerät sie an das öffentliche Telekommunikationsnetz anschließen."

Mit der Herausgabe der Zugangsdaten werde sichergestellt, dass die Anwender ihre Endgeräte für alle Dienste des Netzbetreibers einrichten und betreiben können. Die neue Regelung sei technologieneutral und lasse sich somit auf DSL, Kabel, Glasfaser und auch für künftige Telekommunikations-Zugangsnetze anwenden. Damit gelte jetzt endlich auch für das Festnetz durchgängig, was für den Mobilfunk von Anfang an gilt, nämlich eine vollständige Wahl- und Anschlussfreiheit.

Nicht erforderlich sei nach Einschätzung des Verbunds die Übergangsfrist von sechs Monaten für Netzbetreiber. Diese verfügen bereits über alle notwendigen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen an der Dose. Um die geplante Liberalisierung umzusetzen, müsse aber die Bundesnetzagentur die Kompetenz erhalten, Sanktionen festzulegen, falls Schnittstellenbeschreibungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Der Verbund der Endgerätehersteller setzt sich wie eine Vielzahl anderer Organisationen und Verbraucherschutzverbände für die freie Routerwahl am Internet-Anschluss ein. Bisher können Netzbetreiber den Kunden ein bestimmtes Routermodell nach Gutdünken vorschreiben und ihn trotz technisch gegebener Voraussetzungen daran hindern, andere Router einzusetzen (Zwangsrouter). Eines der probaten Mittel dazu besteht darin, die Herausgabe von Zugangsdaten zu bestimmten eigenen Diensten zu verweigern, beispielsweise für die VoIP-Telefonie.

Mit dem geplanten Gesetz sei nun sichergestellt, dass die Anwender ihrem individuellen Bedarf entsprechende Geräte betreiben können. Darüber hinaus könne laut dem Verbund "nur durch die vollständige Wiederherstellung des Anschlussrechts ein fairer und offener Wettbewerb um das beste Endgerät in einem liberalisierten Markt gewährleistet werden". Dadurch werden letztlich nicht nur Innovationen in besonderem Maße ermöglicht, sondern auch mit ihm einhergehende Datenschutz- und Sicherheitsbedenken ausgeräumt.

Wo endet das Zugangsnetz? Diie Bundesnetzagentur wollte diese Entscheidung nicht selbst treffen, sondern den Providern überlassen und schuf damit im Januar 2013 eine für den Markt und für Verbraucher nachteilige Situation. Mit der Gesetzesvorlage will das BMWi den Stand vor Januar 2013 wiederherstellen.

Den Gesetzesentwurf hat das BMWi inzwischen wie geplant veröffentlicht (PDF-Dokument). Damit gibt das Ministerium schon mal eine eindeutige Zielrichtung vor. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel erklärte dazu: "Die Vorgabe eines spezifischen Routers oder Modems verhindert eine freie Produktauswahl durch Nutzerinnen und Nutzer. Dies beschränkt den Wettbewerb und kann für Hersteller eine Abhängigkeit von wenigen Abnehmern schaffen. Mit einer freien Endgerätewahl werden daher die Rechte der Verbraucher und der Endgeräteindustrie gestärkt und zugleich innovative Entwicklungen gefördert und intensiviert."

Es wird jedoch noch eine Weile dauern, bis das Gesetz festgeklopft ist. Im nächsten Schritt können die Regierungen der Bundesländer sowie betroffene Branchenverbände Stellung nehmen. Nach Vorlage bei der Europäischen Kommission kann dann das Gesetzgebungsverfahren per Kabinettsbeschluss eingeleitet werden. Eine feste Aussage zur Verfahrensdauer sei nicht möglich, erklärt das BMWi, man rechne jedoch mit einigen Monaten. (dz)