Wann wurde der Eiffelturm eröffnet? Foto-Tipp zum 126. Jahrestag des Tour Eiffel

Heute vor 126 Jahren wurde er eröffnet - der Eiffelturm. Weil seine Beleuchtung aber urheberrechtlich geschützt ist, darf man Nachtfotos von ihm nicht ohne Genehmigung veröffentlichen.

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Von
  • Joerg Heidrich

Beim Fotografieren von Häusern oder Kunstwerken im öffentlichen Raum droht immer mal wieder juristischer Ärger – auch in Paris: Um etwa ein Foto vom Eiffelturm bei Nacht zu veröffentlichen, bedarf es einer Genehmigung des Unternehmens SETE – illuminations Pierre Bideau. Der Grund: Der Künstler Pierre Bideau hat sich die Beleuchtung des berühmten Bauwerks urheberrechtlich schützen lassen – und das hat Konsequenzen: Wer Fotos vom berühmtesten Wahrzeichen Paris' im Web nutzen will – beispielsweise auf Facebook & Co. oder der eigenen Homepage – muss nicht nur auf die Rechte hinweisen, sondern auch zahlen. Ähnlich verhält es sich mit vielen Sehenswürdigkeiten auf der Welt, etwa dem Atomium in Brüssel oder Bauten des Architekten Le Corbusier.

In Deutschland wäre dies so nicht möglich, denn im Unterschied zu anderen Ländern gilt hier die sogenannte Panoramafreiheit. Danach darf man die "äußere Ansicht" von Gebäuden auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers fotografieren und veröffentlichen. Allerdings muss der Fotograf während der Aufnahme an einem öffentlich frei zugänglichen Punkt stehen, also etwa an einer Straße und nicht in einer Wohnung im Haus gegenüber. Diese Ausnahme gilt jedoch nur für dauerhaft an öffentlichen Plätzen befindliche Werke. Eine nur vorübergehende Installation, wie etwa der "Verhüllte Reichstag" von Christo und Jeanne-Claude, fällt darunter nicht. So hat etwa das Landgericht Berlin einer Bildagentur verboten, Postkarten mit Bildern dieses Ereignisses zu veröffentlichen.

  • Mehr zum Thema: Juristische Klippen bei der Veröffentlichung von Bildern im Web

(keh)