Kölner Forum Medienrecht: Die Netzneutralität und der Rundfunk

Während die Europäische Union über die Netzneutralität verhandelt, machen sich deutsche Regulierer Gedanken, welche Aufgaben sie in der neuen Medienwelt haben. Vor YouTube-Stars schrecken sie aber zurück.

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Von
  • Torsten Kleinz

Die Verhandlungen zur Netzneutralität auf europäischer Ebene treten derzeit auf der Stelle. Wie die Europaabgeordnete Petra Kammerevert (SPD) auf dem Kölner Forum Medienrecht am Donnerstag berichtete, sind die Verhandlungspositionen von EU-Rat, Parlament und EU-Kommission derzeit weit auseinander. Sie kritisierte insbesondere den von der lettischen Ratspräsidentschaft eingeführten Vorschlag, der ein Zwei-Klassen-Netz vorsehe, während das EU-Parlament Spezialdienste nur unter engen Vorgaben zulassen will. Im so genannten "Trilog" versuchen sich die EU-Institutionen nun auf einen Kompromiss zu einigen.

Die SPD-Europaabgeordnete Petra Kammerevert (2.v.l.) möchte strenge
Vorgaben für Sonderdienste.

Kammerevert strebt einen Kompromiss an: "Am Anfang war ich der Auffassung, dass man die Netzneutralität so streng fassen müsste, dass es überhaupt keine Spezialdienste geben kann", sagt die Abgeordnete in Köln. Mittlerweile habe sie sich doch eines Besseren belehren lassen und wolle Spezialdienste zulassen – allerdings unter strengen Vorgaben, die eine Einschränkung des Best-Effort-Netzes verhindern sollen.

Wolfgang Kopf, der bei der Deutschen Telekom für "Regulatory Affairs" zuständig ist, verneinte jeden Regulierungsbedarf. So habe auch die amerikanische Aufsichtsbehörde FCC in ihrer spektakulären Entscheidung für Netzneutralität davon abgesehen, Mindeststandards für ein offenes Internet im vorhinein genau festzulegen. Die Behörde habe sich stattdessen das Recht eingeräumt, im Falle eines Missbrauchs einzugreifen. Gegen solche Missbrauchsfälle könne man in Deutschland das Kartellrecht einsetzen und auf die Regulierung der Bundesnetzagentur setzen.

Kritik, dass die Einschränkung der Netzneutralität gerade junge Unternehmen benachteilige, wies Kopf zurück. So habe die Deutsche Telekom dem Musikstreaming-Dienst Spotify mit der kostenlosen Durchleitung zu den eigenen Mobilfunkkunden erst eine Startposition verschafft, die es dem Dienst ermöglicht habe, mit dem Platzhirschen Apple zu konkurrieren.

Nick Brambring, Chef des Fernseh-Streaming-Dienstes Zattoo, sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf: "Wir haben nicht das Gefühl, dass wir von irgendeinem Provider gedrosselt werden." Allerdings wünschte sich Bramring, dass sich die Regulierung endlich auf verbindliche Prinzipien für die Anbieter so genannter "Over the top"-Dienste einige. So sei es unklar, ob der Dienst Zattoo sich auf die Regeln berufen könne, die Kabelanbietern ermöglichten, Sender, die frei verfügbar sind, auch in ihr Netz einzuspeisen.

Solche Themen berühren die Plattformregulierungen, die in Deutschland in den Medienstaatsverträgen der Bundesländer festgeschrieben sind. Hier wollen Medienpolitiker und Juristen schon seit einiger Zeit die alten Regularien aufbrechen, die noch von einer weitgehend konkurrenzlosen Rundfunkwelt ausgehen und die im Detail zum Beispiel festlegten, welche Sender auf welchem Programmplatz übertragen werden müssen. Auch hier tendieren die Regulierer dazu, ihren alten Ansatz fallenzulassen und sich auf wenige Prinzipien zu beschränken, für die sie dann eine Missbrauchsaufsicht vornehmen.

Die privaten Rundfunkanbieter sind optimistisch, auf diesem Wege zum Beispiel strenge Werberegulierungen hinter sich lassen zu können. Die Rundfunkregulierer suchen sich unterdessen neue Beschäftigung im Internet. So wurde die Landesanstalt für Medien in Nordrheinwestfalen im vergangenen Jahr von der Landesregierung beauftragt, auch das Thema Netzneutralität abzudecken.

Von den YouTube-Stars wie LeFloid oder Dagi Bee schrecken die Medienregulierer aber noch zurück. Obwohl deren Kanäle formaljuristisch auch als Rundfunk zu begreifen seien, wolle man den neuen Playern im Mediengeschäft noch keine Fesseln anlegen. "Wir haben hier eine Lücke geschaffen, die wir kreativ ausgefüllt haben", erklärte Doris Brocker, stellvertretende Direktorin der Landesanstalt für Medien NRW. So gälten die YouTube-Videos als massenhafte Individualkommunikation, was es den Medienbürokraten erlaube, das Internet als kreative Spielwiese zu erhalten. Dennoch gälten auch hier Vorschriften wie der Jugendschutz unverändert. (jo)