NSA-Ausschuss: BND-Chef Schindler wünscht sich klarere Spionageregeln

In Grauzonen wie beim Absaugen von Daten im Inland von Netzknoten oder beim Transfer von Metainformationen findet es BND-Chef Gerhard Schindler sinnvoll, Gesetze klarzustellen – im Auslandskerngeschäft aber nicht.

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Gerhard Schindler BND-Chef

BND-Chef Schindler vorm NSA-Untersuchungsausschuss

(Bild: Stefan Krempl/heise online)

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Gerhard Schindler, Präsident des Bundesnachrichtendiensts (BND), hat sich für deutlichere Vorgaben für Zugriffe des Auslandsgeheimdienstes im Inland ausgesprochen. In diesem Bereich müsse es eine "andere Rahmenbedingungskultur" geben, erklärte der 62-Jährige am Mittwoch in seiner zweiten Vernehmung im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Schindler bezog sich damit vor allem auf die umstrittene BND-NSA-Koorperation Eikonal, in deren Rahmen der BND einen Netzknoten der Deutschen Telekom in Frankfurt ausforschte und Daten an die NSA weiterleitete.

Auch sollte es nach seiner Ansicht besser geregelt werden, mithilfe einer Anordnung der G10-Kommission des Bundestags zum Abhören auch von Bundesbürgern an die deutlich umfangreicheren "Routineverkehre" aus dem Bereich der Ausland-zu-Ausland-Kommunikation heranzukommen und hiesige Provider so zur Kooperation zu zwingen. Dies gelte auch für das Übermitteln von Metadaten, die derzeit eine weitere "Grauzone" bildeten.

Insgesamt könnte in "etlichen Bereichen" eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, "die klarer und deutlicher ist", befürwortete Schindler eine Reform der Geheimdienstbefugnisse. Der SPD-Abgeordnete Christian Flisek hatte zuvor moniert, dass der BND immer wieder versucht habe, den eigenen Spielraum "durch Aushebung des deutschen Rechts massiv zu erweitern". Derlei "kreative Klimmzüge" zögen sich wie ein roter Faden durch die bisherigen Erkenntnisse.

Handy-Nummern seien aber "keine Ursache im strafrechtlichen Sinne" für extraterritoriale Tötungen der USA in Krisenregionen, betonte Schindler. Es müsste viel mehr Voraussetzungen gegeben sein, "dass jemand als Ziel erkannt wird". Wenn der BND einzelne Verbindungs- oder Standortdaten weitergebe, setzten die zuständigen Mitarbeiter zudem "einen Disclaimer darunter, dass die Person keinen Schaden erleiden darf". Geodaten aus der Satellitentelefonie würden auch "ungenau" gemacht. Er glaube daher, dass Metainformationen damit "hinreichend gesichert" seien.

Festhalten wollte der BND-Chef dagegen an der "Weltraumtheorie", wonach der Geheimdienst außerhalb des Geltungsbereichs des BND-Gesetzes und deutscher Datenschutzbestimmungen zu agieren glaubt, wenn er "reine Auslandskommunikation" abfängt. Beim Erfassen der Satellitenkommunikation am Horchposten Bad Aibling sei er sich "sehr sicher, dass die Erhebung dieser Daten im Ausland stattfindet" und so quasi im rechtsfreien Raum stattfinde. Zumindest gälten dafür einige Beschränkungen nicht, die im Inland zu beachten seien. Verfassungsrechtler vertreten aber eine ganz andere Auffassung.

"In Deutschland werden deutsche Staatsbürger geschützt, auch im Ausland, aber eben nur diese", führte Schindler aus. Der BND müsse theoretisch auch "europäische Interessen" nicht gesondert beachten. In der EU-Grundrechtecharta gebe es eine Bestimmung in Paragraph 51, dass sie für Organe und Einrichtungen der EU und die Mitgliedsstaaten ausschließlich bei der Ausführung des Rechts der Union gelte. Bei einer nationalen Aufgabe wie der Tätigkeit eines Geheimdienstes sei das Werk daher nicht einschlägig. Auch Gutachter hätten klargestellt, dass sich eine betroffene Person auf dem Gebiet eines Vertragsstaates befinden müsse.

Die Nebel rund um ein mögliches No-Spy-Abkommen mit der NSA konnte der Behördenleiter auch im zweiten Anlauf nicht wirklich heben. Der Begriff sei im allerersten Gespräch über eine solche Übereinkunft am 5. August 2013 in den USA gefallen, berichtete er. Er habe ihn daraufhin übernommen, "weil ich so darauf abgefahren bin". Wenn der BND mit so einem potenten Dienst wie der NSA ein solches Abkommen hätte erzielen können, "hätte ich dies als wichtigen Meilenstein in der Kooperation gesehen".

Prinzipiell sei es darum gegangen, nationale Interessen zu beachten und zu vereinbaren, gegenseitig nicht die beteiligten Regierungen auszuspähen. "Aus unserer Warte war dies selbstverständlich", meinte der Zeuge. "Ich hätte es trotzdem als sinnvoll empfunden, dies mal schriftlich zu fixieren." Im November 2013 sei es aber "kompliziert" geworden, da der Anspruch eines völkerrechtlichen Vertrags erhoben worden sei. Letztlich sei die gewünschte Vereinbarung so nicht zustande gekommen. Ein anderes No-Spy-Abkommen habe der BND aber bereits abgeschlossen.

Zu Kooperationen mit anderen Partnern wie Großbritannien erklärte Schindler, dass ihm kein Projekt bekannt sei, "wo wir mit GCHQ Metadaten getauscht oder ausgeleitet hätten". Er wolle aber nicht ausschließen, "dass wir mal das ein oder andere Rohdatum" transferiert hätten. Voraussetzung dafür sei, dass eine solche Information "von sich heraus alleine für sich spricht". Nach seiner Amtsübernahme 2012 habe er sich "mühsam von Fall zu Fall nach vorne gearbeitet, nicht nur mit der NSA, sondern mit vielen anderen Partnern auch". (axk)