Kartellverfahren: EU-Kommission konkretisiert Vorwürfe gegen Qualcomm

Fünf Monate nach der Eröffnung eines Kartellverfahrens gegen Qualcomm hat die EU-Kommission nun direkte Beschwerden an das Unternehmen gerichtet. Das soll mit unlauteren Methoden versucht haben, den Konkurrenten Icera aus dem Markt zu drängen.

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(Bild: Qualcomm)

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In ihrem Kartellverfahren gegen Qualcomm ist die EU-Kommission zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass der Chiphersteller gegen EU-Kartellrecht verstoßen hat. Wie die Kommission am Dienstag mitteilte, bestehe die Möglichkeit, dass Qualcomm in rechtswidriger Weise einen Kunden für die Verwendung eigener Chips bezahlt und Chips unter dem Herstellungspreis verkauft habe. Damit habe der britische Wettbewerber Icera aus dem Markt gedrängt werden sollen. Qualcomm hat nun drei beziehungsweise vier Monate Zeit, sich zu den beiden Beschwerdepunkten zu äußern, beziehungsweise eine mündliche Anhörung zu fordern.

Im ersten Punkt wirft die EU-Kommission Qualcomm vor, seit 2011 "erhebliche Beträge" an einen nicht namentlich genannten Hersteller von Mobilgeräten zu zahlen, damit der ausschließlich Baseband-Chipsätze von Qualcomm einsetzt. Damit gebe es für den Hersteller weniger Anreize, Chipsätze der Konkurrenz zu kaufen, was den Wettbewerb behindere. Das sei eine vorläufige Einschätzung, betont die Kommission.

Im zweiten Punkt unterstellt sie Qualcomm, zwischen 2009 und 2011 bestimmte Baseband-Chipsätze unter den Herstellungspreisen verkauft zu haben. Wegen höherer Übertragungsgeschwindigkeiten seiner Produkte sei Icera damals offenbar stärker zur Bedrohung geworden. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission seien deswegen UMTS-Baseband-Chipsätze zu billig an zwei – ungenannte – Kunden gegangen.

Insgesamt wirft Europas oberste Wettbewerbsbehörde Qualcomm damit vor, seine marktbeherrschende Stellung bei Baseband-Chipsätzen für 3G- und 4G-Mobilfunkchips (UMTS und 4G) missbraucht zu haben. Margrethe Vestager, die zuständige EU-Kommissarin befürchtet, "dass Qualcomm durch seine Vorgehensweise Wettbewerber verdrängt oder sie daran gehindert haben könnte, in den Wettbewerb einzutreten". In einer anderen Angelegenheit hatte die Kommission bereits in einem Kartellverfahren gegen Qualcomm ermittelt. Das war aber 2009 eingestellt worden. (mho)