Gutachten: Transatlantisches Rahmenabkommen zum Datenschutz ist rechtswidrig

Der Juristische Dienst des EU-Parlaments geht davon aus, dass der von der EU und den USA ausgehandelte Rahmenvertrag zum Datenschutz nicht mit den europäischen Verträgen und Grundrechten vereinbar ist.

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Gutachten: Transatlantisches Rahmenabkommen zum Datenschutz ist rechtswidrig
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Das jahrelang mit den USA ausgehandelte Rahmenabkommen für den Datenschutz entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen der EU. Das meint der Juristische Dienst des EU-Parlaments in einem Gutachten, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat. Das Rahmenabkommen soll Grundsatzfragen zu transatlantischen Datenflüssen klären. Das beeinflusst auch geplante Abkommen wie TTIP, TISA oder das geplante Privacy Shield.

Mit der Übereinkunft sollten pauschal Transfers personenbezogener Daten aus der EU in die USA gestattet werden, heißt es dort. Dies beträfe alle Personen, die vom EU-Recht abgedeckt sind. Das vorgesehene Klagerecht in Datenschutzfragen in den USA erstrecke sich dagegen nur auf EU-Bürger, nicht jedoch auf Angehörige von Drittstaaten, die in einem Mitgliedsland lebten und so ebenfalls unter europäisches Recht fielen.

Der Vertrag soll einheitliche Regeln für Datenflüsse zwischen den beiden Regionen schaffen. Es geht dabei etwa um die Weitergabe von Fluggast- oder Überweisungsinformationen. Dafür werden allgemeine Grundsätze formuliert, wie etwa, dass der Transfer notwendig und angemessen sein müsse.

Das besonders umkämpfte Klagerecht hat der US-Gesetzgeber im "Judicial Redress Act", dem kürzlich der US-Kongress zugestimmt hat, eingeschränkt. Schon die ursprüngliche Fassung galt als Farce. Nun haben die Senatoren die Möglichkeit für EU-Bürger weiter eingeschränkt, nach Datenschutzverletzungen in den USA den Rechtsweg zu beschreiten: Ihn können sie nicht gehen, wenn es um Interessen der "inneren Sicherheit" geht. Geheimdienste bleiben damit auch nach den Snowden-Enthüllungen größtenteils außen vor.

Mehrere EU-Abgeordnete haben daraufhin ihre Meinung zu dem Rahmenvertrag geändert. So zum Beispiel Birgit Sippel von der SPD und die niederländische Liberale Sophie in't Feld. Der europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli betonte, dass jeder Mensch in der EU ein Recht auf einen Rechtsbehelf haben sollte.

Francisco J. Fonseca Morillo, Vizechef der Generaldirektion Justiz der Kommission bezeichnete den Judicial Redress Act als einmaliges Entgegenkommen des US-Kongresses. Es sei schwer nachvollziehbar, wie man nur auf die Grenzen des Erreichten schauen könne und das Abkommen so insgesamt als illegal abtun wolle. (anw)