Razzia: Internationaler Schlag gegen Handel im Darknet

Neun Verdächtige wurden durch internationale Ermittlungarbeiten festgenommen. Sie sollen im Darknet unter anderem mit Waffen und gefälschten Ausweisen gehandelt haben. Laut BKA beweise der Fall, wie wichtig der neue Straftatbestand der Datenhehlerei sei.

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Das BKA hat bei den Durchsuchungen mehrere Server in Frankreich, den Niederlanden, Litauen und Russland, auf denen kriminelle Online-Marktplätze betrieben wurden, beschlagnahmt. Auf diesen wurde dieses Sicherstellungs-Banner hochgeladen.

(Bild: bka.de)

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Bei einer großen Razzia gegen Betreiber und Nutzer illegaler Plattformen im Internet sind neun Verdächtige festgenommen worden. Außerdem wurden 69 Wohnungen und Firmenräume in Deutschland und im Ausland durchsucht, wie das Bundeskriminalamt in Wiesbaden und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) mitteilten. Die Ermittlungen richteten sich gegen den Handel mit Waffen, Drogen, Falschgeld, gefälschten Ausweisen und Datenspionage im Darknet.

Hauptverdächtiger ist den Angaben zufolge ein 27-jähriger Bosnier, der am vergangenen Mittwoch in Bosnien-Herzegowina festgenommen wurde. An den Ermittlungen waren neben deutschen Fahndern auch Polizisten in Bosnien-Herzegowina, der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, Litauen und Russland beteiligt.

Bei den Durchsuchungen wurde nach BKA-Angaben umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, insbesondere zahlreiche PCs und Speichermedien, eine Schusswaffe sowie Betäubungsmittel. Außerdem beschlagnahmten die Ermittler Bargeld und Vermögenswerte in Höhe von rund 150.000,00 Euro sowie zwei Bitcoin-Tresore.

Die während der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse belegen nach Angaben des BKA, wie wichtig der – auf Initiative Hessens – neu geschaffene Straftatbestand der Datenhehlerei (Paragraf 202d StGB) sei. Der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten auf kriminellen Online-Marktplätzen sei weit verbreitet, dort habe es bislang eine Strafbarkeitslücke gegeben.

Der Straftatbestand der Datenhehlerei ist Teil des Gesetzespakets, das im November 2015 den Bundesrat passierte. Kritiker wie der Jurist Ulf Buermeyer meinen, durch den Passus sei vor allem der investigative Journalismus gefährdet. (mit Material der dpa) /

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(kbe)