Juristen uneins bei ZFS-Lizenzproblematik in Ubuntu 16.04 LTS

Angesehene Open-Source-Juristen stufen eine Lizenzproblematik rund um die ZFS-Implementation von Ubuntu 16.04 unterschiedlich ein. Die vorangegangenen Diskussionen haben derweil erste Auswirkungen: Debian entfernt Pakete mit Nvidia-Modulen.

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ZFS
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Thorsten Leemhuis

Zwei auf Open-Source-Rechtsfragen spezialisierte Organisationen haben Analysen zur Frage veröffentlicht, ob die ZFS-Unterstützung in aktuellen Vorabversionen von Ubuntu 16.04 LTS womöglich gegen Nutzungs- und Vertriebslizenzen verstößt. Streitpunkt ist die Kombinierbarkeit des unter der GPLv2 stehenden Linux-Kernels mit der ZFS-Implementation von zfsonlinux, die unter der CDDL stehenden Code enthält. Möglicherweise verstößt eine enge Kombination von GPLv2- und CDDL-Code gegen eine oder beide der Lizenzen, wie die heise open-Meldung "Diskussionen über ZFS-Dateisystem in Linux-Distribution Ubuntu 16.04 LTS" näher erläutert. Die jetzt erhältlichen Analysen schaffen allerdings keine Klarheit in der Lizenzproblematik, denn sie widersprechen sich an einigen wichtigen Stellen.

Als Erstes haben der Free-Software-Aktivist Bradley M. Kuhn und die Juristin Karen M. Sandler des Software Freedom Conservancy (SFC) am Donnerstag eine Analyse veröffentlicht. Die beiden vertreten die Auffassung, das Vorgehen bei Vorabversionen von Ubuntu-16.04 verletzte die GPLv2 und damit das Copyright des Linux-Kernels. Die Juristen sind sich zudem nicht sicher, ob der von den Ubuntu-Machern gewählte Kombinationsweg womöglich auch die Lizenzrechte von Oracle verletzt; seit der Übernahme von Sun hält die Firma das Copyright von viel ZFS-Code, der in Zfsonlinux steckt. Kuhn und Sandler fordern die Firma auf, den ZFS-Code unter den GPLv2 zu veröffentlichen, um das Problem aus der Welt schaffen zu können.

Einen Tag nach dem SFC veröffentlichte Eben Moglen und Mishi Choudhary des Software Freedom Law Center (SFLC) ihre Analyse. Ähnlich wie Kuhn und Sandler ist Moglen einer der schon viele Jahre im Open-Source-Bereich tätigen und dort angesehenen Juristen. Auch der SFLC-Bericht enthält eine Aufforderung an Oracle, die Lizenz anzupassen. Der längliche Bericht stuft einige der strittigen Punkte aber weniger problematisch ein als jener der SFC. In dem SFLC-Bericht wird zudem betont, die Copyright-Inhaber (also die Entwickler des Linux-Kernels) hätten keine klaren Hinweise gegeben, wie einige umstrittene Punkte im Lizenztext denn zu verstehen seien.

Es wird sich zeigen müssen, wie das Ganze weitergeht. Nichts deutet derzeit darauf hin, dass Ubuntu von seiner derzeitigen Praxis abrücken will. Ebenso ist nicht zu sehen, wie sich Oracle oder die Entwickler des Linux-Kernels in der Sache verhalten werden. Im Umfeld der ZFS-Diskussionen haben unter anderem die Kernel-Entwickler Andy Grover und Luis R. Rodriguez erklärt, beim GPL Compliance Project For Linux Developers des SFC mitzumachen. Das SFC ist durch solche Teilnahmen von Copyright-Inhabern des Kernels in die Lage, die Rechte der beim Projekt beteiligten Linux-Entwickler wahrzunehmen – notfalls auch vor Gericht.

Debian hat ein vorkompiliertes Kernel-Modul des Nvidia-Grafiktreibers aus dem Non-Free-Repository entfernt.

(Bild: Debian-Bug 815060 )

Die jüngsten Diskussionen über die ZFS-Lizenzproblematik hatten indes bereits erste praktische Auswirkungen: Das Debian-Projekt hört damit auf, im Non-Free-Repository eine für den Debian-Kernel kompilierte Ausführung des Kernel-Moduls zu verteilen, das Nvidias proprietärer Grafiktreiber benötigt. Hintergründe liefert ein Eintrag im Bug-Tracking-System, in dem der Debian-Kernel-Maintainer Ben Hutchings die Situation mit der ZFS-Problematik vergleicht. Debian-Anwender müssen das Nvidia-Treibermodul daher in Zukunft lokal erzeugen – entweder händisch oder automatisch über ein DKMS-Paket, das es nach wie vor im Non-Free-Repository gibt.

[Update 20160301-0730]Im Text klargestellt, dass Bradley M. Kuhn kein Jurist ist.[/Update] (thl)