Piraten-Chef fordert bundesweites Register für genehmigte Fotodrohnenaufstiege

Patrick Breyer, inzwischen Fraktionschef der Piraten im Landtag von Schleswig-Holstein, fordert ein öffentlich zugängliches Register aller erlaubten Kameradrohnen-Aufstiege mit Nennung von Ort und Verantwortlichen.

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Drohnen als Reporter

(Bild: dpa, Patrick Pleul)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Dr. Christoph Jehle

Da sich die Zahl der genehmigten Aufstiege von Kameradrohnen derzeit drastisch erhöht, fordert Patrick Breyer von den Piraten in Schleswig-Holstein ein öffentlich zugängliches Register, in dem alle genehmigten Drohnenaufstiege mit der Angabe des Ortes und der Verantwortlichen veröffentlicht werden. Er sieht in den Aufnahmen der Kameradrohnen eine zunehmende Überwachung der Bevölkerung und lässt sich mit der Aussage, dass die Schutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für Überwachungskameras nicht gälten (PDF), weil keine gezielte Überwachung erfolge, nicht abspeisen.

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Bislang müssten Drohnenpilot und Antragsteller lediglich schriftlich erklären, dass sie den Datenschutz einhalten, damit sie die Genehmigung zum Abheben der Drohne erhielten. Es werde in keiner Form geprüft, ob sich die Betreiber auch tatsächlich an den Datenschutz halten. Dieses Vorgehen ist nach Ansicht von Breyer gesetzeswidrig und aus seiner Sicht moralisch höchst bedenklich.

Breyer fordert nun, dass für Kameradrohnen der gleiche Datenschutz gelten muss, wie für andere Überwachungskameras: Es müsse als Voraussetzung für jeden Kameradrohnenflug und der damit möglichen Überwachung ein berechtigtes Interesse belegt werden. Ferner solle ein Hinweis für die von einer möglichen Überwachung Betroffenen vorab bereitgestellt werden. Solange dies bei Drohnenflügen nicht sicherzustellen sei, dürfe kein Kameraeinsatz genehmigt werden. Somit müsste ein öffentliches Register aller Drohnengenehmigungen verfügbar sein, damit Verantwortliche identifiziert und bei Verstößen zur Rechenschaftgezogen werden könnten.

Das klingt kompliziert. Daher hat c't Fotografie bei Patrick Breyer nachgefragt.

Was soll das Register für die genehmigten Kameradrohnenflüge leisten?

Breyer: Ich fordere die Einrichtung eines für jedermann einsehbaren Registers (auch über das Internet), das bei einer öffentlichen Stelle eingerichtet wird und über das alle Genehmigungen für Kameradrohnen abrufbar sind. Aus dem Register soll - wie bei stationären Überwachungskameras (§ 6b BDSG) - der genehmigte Einsatzbereich und die verantwortliche Stelle ersichtlich sein.

Bei stationären Videoüberwachungen wird die verantwortliche Stelle in den meisten Fällen nicht erwähnt. Wie soll das jetzt bei den Drohnen funktionieren?

Breyer: § 6b (2) BDSG lautet: "Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen." Dies muss auch für Überwachungsdrohnen gelten. Ein Genehmigungsregister ist ein erster Schritt, reicht aber zur Information aller Betroffenen nicht aus. Solange es dafür keine praktikable Lösung gibt, dürfen Überwachungsdrohnen keine identifizierbaren Aufnahmen von Personen anfertigen.

Wird der Drohnenflug vorab bekannt gemacht, besteht das nicht unbeträchtliche Risiko, dass die Drohne durch Eingriffe Dritter zum Absturz gebracht werden kann. Ist eine Vorabveröffentlichung des Drohnenflugs daher sinnvoll?

Breyer: Wie bei stationären Überwachungskameras soll die Genehmigung veröffentlicht werden, sobald sie erteilt ist. Wie auch bei stationären Überwachungskameras überwiegt das Risiko einer Sachbeschädigung nicht das Transparenzinteresse der überwachten Personen.

Derzeit ist nicht absehbar, ob es ein Moratorium für die Genehmigung von Kameradrohnenaufstiegen geben könnte, das bis zur Realisierung eines Kameradrohnenaufstiegsregisters gilt. Möglicherweise werden die wirtschaftlichen Interessen an den Drohnenaufstiegen wichtiger eingeschätzt, als der Datenschutz. (keh)