Bundesrat fordert besseren transatlantischen Datenschutz

Die Länderkammer macht sich für Last-Minute-Korrekturen am geplanten Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA zum Datenschutz im Strafverfolgungsbereich stark. Vorratsdatenspeicherung sollte ausgeschlossen werden.

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Bundesrat fordert besseren transatlantischen Datenschutz
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Der Bundesrat ist mit dem von Brüssel und Washington ausgehandelten transatlantische Rahmenabkommen zum Datenschutz in Ermittlungs- und Justizfragen noch nicht zufrieden. Die Länderkammer spricht sich in einer am Freitag beschlossenen Resolution dafür aus, dass personenbezogene Informationen "ausnahmslos" für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen übermittelt werden dürfen. Ein Transfer sei vor allem auszuschließen, wenn das Risiko bestehe, dass die Daten in einem Strafverfahren zu einem Urteil mit Todesstrafe führen könnten.

Verhindern will der Bundesrat zudem mit dem von Hamburg eingebrachten Papier, dass die Übereinkunft nicht angewendet wird, wenn "nationale Sicherheitsinteressen" dem entgegenstünden. Die Klausel wird von den USA oft herangezogen, wenn es um Massenüberwachung unter dem Aufhänger der Terrorabwehr geht. Zudem soll ausgeschlossen werden, dass Informationen an Drittstaaten weitergegeben werden. Zugangs- und Löschrechte müssten effektiv ausgestaltet werden.

Die Länder appellieren auch an die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass Daten nur im Einzelfall zwischen den Vertragspartnern übermittelt werden dürfen. So möchten sie einer Vorratsdatenspeicherung vorbauen, da der bisherige Text schon keine Höchstspeicherfristen festlege. Ausgenommen werden sollen Transfers konkreter Informationspakete, wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen bereits sicherstellen, dass europäische Datenschutzstandards eingehalten werden. Zudem müssen dem Bundesrat zufolge die vorgesehenen "gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten völkerrechtlich verbindlich vereinbart werden".

Hamburgs grüner Justizsenator Till Steffen begrüßte den Beschlusses, da das Vertrauen der Bürger in die Strafverfolgungsbehörden nicht durch "halbgare Absprachen" beeinträchtigt werden dürfe. Ole Schröder (CDU), Staatssekretär im Bundesinnenministerium, beklagte dagegen, dass die Initiative der Länder "zu spät" komme angesichts des bereits gefundenen "guten Kompromisses". Die Resolution sorge so nur für "Missstimmung" im deutsch-amerikanischen Verhältnis. Der Stadtstaat hat parallel eine weitere Entschließung auf den Weg gebracht, in dem er ein Klagerecht für Datenschutzbehörden im Rahmen des vorgesehenen Safe-Harbor-Nachfolgers Privacy Shield fordert. (vbr)