Leistungsschutzrecht kostet Verleger Geld

Erstmals wurde bekannt, was Verlage durch das als Lex Google bekannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger verdienen. Nichts. Schlimmer: Die beteiligten Verlage zahlen sogar drauf.

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Leistungsschutzrecht kostet Verleger Geld

Google ist mit einer Gratislizenz fein raus, die Presseverleger verdienen deshalb mit dem Leistungsschutzrecht nichts.

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Jeremias Radke

Als das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger am 1. August 2013 in Kraft trat, hofften die daran beteiligten Verleger auf eine neue Einnahmequelle für online publizierte Inhalte. Doch bislang erwies sich die Lizenzierung von Textauszügen als Verlustgeschäft: Insgesamt 714.540 Euro hat die VG Media, die die Presseverleger gegenüber Suchmaschinenbetreibern und News-Aggregatoren vertritt, aus dem Gesetz generieren können. Die Einnahmen stammen von wenigen nicht näher genannten News-Aggregatoren und Suchmaschinenbetreibern aber nicht von Google. Das geht aus der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme der Verwertungsgesellschaft zu einer Anfrage der EU-Kommission bezüglich eines europaweiten Leistungsschutzrechts hervor.

Allerdings waren die Einnahmen nicht an die Inhalteerzeuger ausgeschüttet, sondern für die zahlreichen Gerichtsverfahren aufgewendet worden, die die VG Media derzeit in dieser Sache führt. Die von der Verwertungsgesellschaft vertretenen Verlage mussten sich an den Verfahrenskosten sogar mit mehr als 3,3 Millionen Euro beteiligen, heißt es im Jahresabschlussbericht der VG Media für das Geschäftsjahr 2015.

Dass die vermeintliche Geldquelle noch nicht so sprudelt wie erhofft, liegt nach Ansicht der VG Media hauptsächlich an der Quasi-Monopolstellung des Suchmaschinenbetreibers Google. Der erkenne "jedoch bis heute weder die Anwendbarkeit des Gesetzes noch die Angemessenheit des Tarifs für ihre Nutzung [Textschnipsel aus Online-Inhalten] an". Auf Lizenzforderungen hatte Google reagiert, indem der Suchmaschinenbetreiber in den Suchergebnissen nur noch die Hyperlinks ohne Textzitate listete. In der Folge brach bei den Portalen des Axel-Springer-Verlages der Traffic um bis zu 80 Prozent ein.

Zwei Wochen später gewährte auch das Berliner Verlagshaus schließlich Google eine Gratiseinwilligung zur Nutzung seiner Presseerzeugnisse, wozu andere Verlage schon früher übergegangen waren. Diese Praxis hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) inzwischen verboten, wogegen die VG Media nun klagt.

Das als Leistungsschutzrecht bekannte "achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" ermöglicht Presseverlegern ihre "Presseerzeugnisse oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte." Das soll verhindern, dass etwa Suchmaschinenbetreiber oder News-Aggregatoren, die keine eigenen Inhalte erzeugen, von Presseinhalten profitieren, ohne dass die Verleger daran verdienen. Treibende Kräfte zur Verabschiedung des Gesetzes waren deutsche Verlagsgrößen wie Hubert Burda Media, Axel Springer und Gruner + Jahr.

Demgegenüber befürchten besonders finanzschwächere Web-Dienste den Ruin durch die Forderungen der Presseverleger. So hatte etwa der News-Aggregator Rivva rund 650 Magazine, Lokalzeitungen und Blogs zumindest zeitweise aus seiner Liste genommen. Der Branchenverband Bitkom befürchtet hingegen eine Beeinträchtigung der Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland. (jra)