Datenschützer warnt vor cloudbasierten Gratis-Haushaltsbüchern

Der hessische Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch mahnt in seinem Jahresbericht zur Vorsicht bei kostenlosen Ein- und Ausgabelisten in der Cloud. Die Zahlungsströme offenbarten intimste Details über die Nutzer.

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Cloud-Nutzer

(Bild: dpa, Tobias Hase)

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Vor unerwünschten Nebenfolgen cloudbasierter Haushaltsbücher, die einige Banken und andere Kreditinstitute ihren Kunden kostenlos anbieten, hat der hessische Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch gewarnt. Die dabei analysierten Zahlungsströme der Girokonten offenbarten "intimste Details über das Leben der betroffenen Personen", schreibt der staatliche Kontrolleur in seinem am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht für 2015. Dazu gehörten etwa Gesundheitsdaten, wenn etwa Überweisungen an Ärzte wie Orthopäden oder Krankenhäuser erkennbar würden und Rückschlüsse auf Erkrankungen zuließen.

Im Gegensatz zu eigenen Beiträgen und Profilen in sozialen Netzwerken ließen sich Zahlungsströme auch nicht immer selbst beeinflussen, gibt Ronellenfitsch zu bedenken. Bevor man eine solche automatische Ein- und Ausgabenübersicht verwende, sollten Nutzer daher zumindest die dafür nötigen Einwilligungserklärungen genau lesen. Sollten es sich Finanzhäuser herausnehmen, die Daten für eigene, nicht näher bestimmte Zwecke zu nutzen, lasse man am besten die Finger von einem solchen Angebot.

Kreditinstitute verfolgten mit den elektronischen Haushaltsbüchern unterschiedliche Ziele, erläutert der Datenschützer. Einige sähen darin vor allem ein Instrument, um Kunden zu gewinnen und an sich zu binden. Andere seien dagegen stark daran interessiert, die vom Nutzer und vom System verschiedenen Kategorien zugeordneten Zahlungsdaten selbst genauer auszuwerten. Als Alternative empfiehlt Ronellenfitsch gegebenenfalls einschlägige kostenpflichtige Lösungen, bei denen die Informationen nicht durch Dritte durchleuchtet würden. Diese seien "preiswert im Markt verfügbar".

Zu den weiteren Schwerpunkt-Themen des Jahresberichts gehören Dashcams. Ronellenfitsch hält es für "grundsätzlich unzulässig", derlei Kameras an der Windschutzscheibe eines privaten Autos im öffentlichen Straßenverkehr "ohne Anlass und permanent" laufen zu lassen und so viele andere Verkehrsteilnehmer unter Generalverdacht zu stellen. Er habe 2015 erstmals mehrere einschlägige Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen und Bußgelder verhängt, wenn auch im vergleichsweise niedrigen Bereich. Zu den weiteren Problemzonen zählten das Scoring zur Bonitätsprüfung, Datentransfers in die USA oder der Umgang mit Patientenakten in Kliniken. (axk)