Kommunale IT-Dienstleister legen E-Government-Negativliste vor

Eine Aufstellung des Vitako e.V. untersucht zehn besonders häufig nachgefragte kommunale Verwaltungsvorgänge auf ihre Digitalisierbarkeit. Häufig ließe sich durch einfache Maßnahmen Geld und Zeit sparen.

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Kommunale IT-Dienstleister legen E-Government-Negativliste vor

(Bild: dpa, Stephanie Pilick/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Seit Jahren reden wechselnde Bundesregierungen immer wieder über E-Government und wie sie digitale Verwaltungsdienste voranbringen wollen. Allerdings stellen einen Großteil wichtiger Dienstleistungen nicht Bundes-, sondern Kommunalbehörden bereit. So liegt etwa das Meldewesen ebenso in der Hand der Gemeinden wie die Kraftfahrzeug-Zulassung und das Wohngeld.

Konsequente Digitalisierung und Verzicht auf überflüssige Anforderungen könnten die Kosten von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren auf weniger als die Hälfte drücken.

(Bild: vitako.de)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister e.V. (Vitako) hat sich deshalb in einer Studie damit beschäftigt, wie zehn dieser kommunalen Dienstleistungen zu digitalisieren wären. Besonders ertragreich soll das bei den Anhörungen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten sein: Laut Vitako ließen sich deren Kosten für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft von über 1,2 Milliarden Euro jährlich auf 489 Millionen Euro senken. Dazu müssten die Behörden die Dokumente online bereitstellen und entgegennehmen und das Bezahlen ebenfalls online ermöglichen. Außerdem könne die Identifizierung durch Unterschrift wegfallen, es reiche eine kontextbezogene Erkennung per Aktenzeichen.

Auch andere Verfahren ließen sich der Untersuchung zufolge preiswerter gestalten. So könnten Ämter etwa benötigte Unterlagen nach Zustimmung des Bürgers einfach dort beschaffen, wo sie vorliegen, statt ihre Kunden damit zu betrauen. Das gilt etwa für Geburtsurkunden: Bei vielen Standesämtern erhält man sie zwar per Online-Anfrage, jedoch dann auf Papier ausgedruckt. Eine komplett digitale Variante könnte bei den Behörden 70 Prozent der Kosten sparen – und bei den Bürgern Zeit und Nerven.

Ohne Gesetzesänderung jedoch lassen sich Vorgänge rund um den Personalausweis nicht elektronisch vereinfachen: Beim Beantragen ist persönliches Erscheinen Pflicht, ebenso beim Ummelden. Vitako schlägt vor, zumindest den Wohnsitzwechsel dadurch zu vereinfachen, dass die Meldeämter auf elektronischen Antrag einen Aufkleber mit der neuen Adresse versenden, den der Empfänger dann auf seinem Personalausweis anbringt. Angesichts der kürzlichen Änderung des Meldegesetzes, die zu einem wesentlich komplizierteren Verfahren führte, stehen die Chance für so eine Vereinfachung aber eher schlecht.

Als Schlussfolgerung aus der Studie verlangt der Verband unter anderem, rechtliche Hindernisse zu beseitigen, Daten (nach Zustimmung der Betroffenen) wiederzuverwenden und Mehrfacherhebungen sowie Experimentierklauseln zu vermeiden. (ck)