Nach AKW-Überflug einer Drohne: Schweizer Politiker fordern Flugverbot

Das Youtube-Video vom Flug einer Drohne über das AKW Leibstadt in der Schweiz hat möglicherweise die vom Piloten gewünschten Folgen.

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Nach AKW-Überflug einer Drohne: Schweizer Politiker fordern Flugverbot

(Bild: Youtube, Jürg Knobel)

Lesezeit: 3 Min.
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Der Drohnenpilot Jürg Knobel könnte mit seinem Überflug des AKW Leibstadt vielleicht sein Ziel erreichen. Schweizer Politiker fordern nun nämlich eine strengere Drohnengesetzgebung. Knobel hatte seine Flüge über das AKW gefilmt und das Video auf Youtube gestellt, um zu dieser Diskussion anzuregen. Im Gegensatz zu Deutschland sind solche Flüge in der Schweiz bisher nicht verboten.

Die Aargauer Nationalrätin und Sicherheitspolitikerin Corina Eichenberger sagte der Zeitung 20 Minuten, die Schweiz hinke in der Gesetzgebung zu Drohnen hinterher. Der Genfer SP-Nationalrat Manuel Tornare, der schon 2013 eine parlamentarische Anfrage zu dem Thema eingereicht hatte, erneuerte seine Forderung nach strengeren Gesetzen für Drohnenflüge.

Tornare wolle demnächst einen weiteren Vorstoß einreichen. Terroristen könnten mit einer Drohne ohne Mühe die Kraftwerke ausspionieren oder eine Bombe dorthin fliegen, meint er. Zwar könne eine mit Sprengstoff beladene Drohne den Reaktor nicht beschädigen, denn die Reaktorhüllen seien auch gegen den Absturz eines bemannten Luftfahrzeuges ausreichend geschützt, doch könnten Einbauten im Kühlturm oder die Stromleitungen beschädigt werden.

Auch die Betreiber des AKW Leibstadt würden ein Flugverbot begrüßen, um Mitarbeiter und die Anlage zu schützen, berichtet die Badische Zeitung. Der Reaktor selbst sei hingegen gut geschützt. Anton Treier, Sprecher des eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) fordert ebenfalls, in einem "Umkreis der Schweizer Kernkraftwerke eine geschützte Luftsäule mit Flugverbot zu verordnen". Offen sei aber für das Ensi, "ob sich eine solche Flugverbotszone bei böswilligen Absichten beim heutigen Stand der Technik durchsetzen ließe".

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) sah bisher noch kein Handlungsbedarf. Dessen Sprecher Urs Holderegger hatte der Aargauer Zeitung gesagt, Drohnen stellten für Atomkraftanlagen kein Sicherheitsrisiko dar, das eine Flugverbotszone rechtfertigt.

Allerdings komme der Druck nach mehr Regulierung für Drohnenflüge von allen Seiten, sagte Holderegger der Badischen Zeitung. Die Schweiz versuche immer "einen gewissen Ausgleich" zu finden, deshalb unterscheide sich die Gesetzgebung dort bei Drohnen von jener der Nachbarländer. Die Entwicklung, die auch positive Aspekte mit sich bringe, solle "nicht mit einer Überregulierung erstickt" werden.

Das AKW Leibstadt wurde am Dienstag für die übliche jährliche Revision abgeschaltet. Knobel hatte daher die Gelegenheit, den Kühlturm mit und ohne Wasserdampffahne zu filmen. Er sagte nun der Aargauer Zeitung, er wolle die Öffentlichkeit vor den möglichen Gefahren der Radioaktivität warnen. Das Ensi lege in seinen Berichten nicht offen, wie hoch die radioaktive Belastung um die Atomkraftwerke ist. Sollten die Verantwortlichen auf seine Forderung nicht eingehen, werde er demnächst einen nächsten Flug starten und seine Drohne vom Typ Dji Phantom 4 mit einem Dosimeter ausrüsten, um die Strahlendosis rund um die Anlage nachzuweisen.

Ueli Sager, Präsident des Schweizerischen Verbands Ziviler Drohnen (SVZD) meinte, wenn Knobel Mitglied des Verbands wäre, erhielte er aufgrund des strengen Verhaltens-Kodex' des Verbands eine Rüge. Mit einem Brief wolle Sager nun Knobel die Spielregeln erläutern. (anw)