BND-Datenschutzprüfbericht: Massive Beanstandungen verlaufen im Sande

18 massive Rechtsverstöße hatte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in ihrem BND-Prüfbericht ausgemacht und unverzüglich Löschungen gefordert. Im NSA-Ausschuss kam jetzt heraus: Getan hat sich offenbar nichts.

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BND in Pullach

(Bild: dpa, Stephan Jansen/Archiv)

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In zwölf Fällen hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in ihrem Prüfbericht zur Kooperation des Bundesnachrichtendiensts (BND) mit der NSA am Horchposten in Bad Aibling offizielle Beanstandungen ausgesprochen. Daten aus rechtswidrig angelegten Dateien etwa rund um Verbindungs- und Standortinformationen müssten unverzüglich gelöscht und dürften nicht verwendet werden, hatte sie entschieden. Berücksichtigt hat dies der BND aber offenbar nicht, war am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags zu vernehmen.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

"Wir haben nur die Möglichkeit, zu berichten und zu beanstanden", erklärte Gabriele Löwnau den Abgeordneten, die im Stab der Bundesdatenschutzbeauftragten für Geheimdienste zuständig ist. "Wenn wir geprüft haben, monieren wir", führte die Juristin aus. Das Ergebnis werde dann auch an das entsprechende Ressort des Kabinetts wie hier das Bundesinnenministerium und das Kanzleramt geschickt. Die hätten die Möglichkeit, "Stellung dazu zu nehmen". Dann sei die Frage, ob eine beanstandete Praxis abgestellt werde.

Dieser Diskurs sei in der Frage des BND-Prüfberichts "etwas umfangreicher gelaufen", gab Löwnau zu Protokoll. "Es gibt schon mal einen Dissens", ergänzte sie. Sonst seien der inzwischen unabhängigen, Datenschutzbehörde aber weitgehend die Hände gebunden. Zusätzlich könne die Bundesdatenschutzbeauftragte Beanstandungen anderer Behörden "als solche" auch in ihrem Tätigkeitsbericht öffentlich machen. Der aktuelle werde Ende des Jahres erstellt und 2017 dem Parlament zugeleitet.

Inhaltlich dürfte zu den Rügen aber auch in dem Jahresrückblick wenig stehen. Denn obwohl Netzpolitik.org die Ergebnisse der Kontrolle der Datenschutzbehörde und die zugehörige Rechtsbewertung im September veröffentlicht hat, legt das Kanzleramt größten Wert darauf, dass der Bericht weiter als geheim eingestuft ist und somit von offizieller Seite öffentlich nicht dargestellt oder kommentiert werden darf.

Man habe versucht, den Bericht "herunterzustufen zu lassen", ließ die Zeugin durchblicken. Das Kanzleramt habe dies aber abgelehnt mit Verweis auf darin enthaltene BND-Sachverhalte. Voßhoff habe diesen Bescheid noch einmal geprüft und sei mit der Regierungszentrale dann übereingekommen, dass die gesamte Untersuchung geheim bleibe und auch nicht mit geschwärzten Teilen offiziell publik gemacht werden könne.

Der Obmann der Grünen, Konstantin von Notz, beklagte einen "Putinschen Mechanismus", dass bereits bekannte Dinge nach wie vor als geheim behandelt würden. Dass parallel der Untersuchungsbericht zu NSA-Selektoren durch den Ex-Bundesrichter Kurt Graulich in weiten Teilen veröffentlicht worden sei, "ist eine perverse Situation". Löwnau wollte sich in öffentlicher Sitzung dennoch nicht zu Voßhoffs Bericht äußern. Sie sei als Beamtin an die Verschlusssachen-Anordnung gebunden. Bei ihrer ersten Vernehmung voriges Jahr war sie noch deutlich auskunftsbereiter gewesen und hatte dem BND grobe Rechtsverstöße vorgeworfen.

Von Ausschussmitgliedern der Linken ließ sich Löwnau noch aus der Nase ziehen, dass ihr zumindest im Untersuchungszeitraum zwischen 2001 und Frühjahr 2015 keine Fälle bekannt seien, in denen der BND eigene Daten nach beanstandeten Verstößen gelöscht habe. Sie erinnere sich auch an keinen Vorgang, in dem der Geheimdienst Betroffene über eine Rechtsverletzung informiert habe. Zu diesem Punkt sei aber auch nicht konkret nachgefragt worden. (mho)