Vertritt der GEMA-Vorstand die Interessen der Musikurheber?

Musiker Kramm will Köpfe rollen sehen

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Nach seinem am Berliner Kammergericht gegen die GEMA erstrittenen Urteil fordert der rebellische Musiker Bruno Gert Kramm die Entfernung des GEMA-Vorstands, "um weitere schwere Nachteile von den durch die GEMA vertretenen Musikurhebern abzuwenden". Da Kramm kein Vertrauen in die Selbstreinigungskräfte der GEMA hat, wandte er sich nun an die für die GEMA zuständige Aufsichtsbehörde Deutsches Patent- und Markenamt sowie an das Bundesministerium der Justiz.

Kramm hatte nach dreijähriger Prozessdauer diesen Montag durchgesetzt, dass die GEMA die für Nutzung seiner Musikwerke eingenommenen Tantiemen an ihn auszukehren hat, ohne einen Abschlag von 40% bzw. 33 1/3% an die Musikverlage zu machen. Für eine solche Geschäftspraxis sahen die Richter keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage. Musikurheber sind nunmehr frei, ihre Musikverleger an ihren GEMA-Tantiemen teilhaben zu lassen oder eben nicht (siehe: Das Ende der GEMA, so wie wir sie kennen).

Kramm wirft dem GEMA-Vorstand vor, jahrelang vorrangig die Interessen der Musikverleger vertreten zu haben. Spätestens seit dem BGH-Urteil Vogel ./. VG Wort hätte der Vorstand eine tragfähige rechtliche Grundlage für eine Beteiligung an den GEMA-Ausschüttungen schaffen müssen (BGH bescheinigt: Verwertungsgesellschaften übervorteilen die Autoren). Dies sowie die Reaktion der GEMA auf das nun erstrittene Urteil sei eine Verletzung satzungsgemäßer Aufgaben, Zweck des Vereins sei der "Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte".

Disclosure: Der Autor ist Hausanwalt des Herrn Kramm, mit dessen Rechtsstreit gegen die GEMA jedoch nicht aktiv befasst.