UpdateOberlandesgericht an Dropbox: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen
Laut OLG München sind Cloud-Dienste keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien. Geklagt hatte die ZPÜ unter anderem gegen Dropbox.
Laut OLG München sind Cloud-Dienste keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien. Geklagt hatte die ZPÜ unter anderem gegen Dropbox.
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