15 Jahre Cybercrime-Konvention: Grenzenloser Zugriff in die Cloud geplant

Wenn exterritoriale Datenfischzüge der Strafverfolger nicht zugelassen werden, machen sie sie eben auf eigene Kappe, wurde im Europarat laut. Daher sollen sie jetzt offiziell werden.

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15 Jahre Cybercrime-Konvention: Grenzenloser Zugriff in die Cloud

Thorbjørn Jagland

(Bild: coe.int)

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Von
  • Monika Ermert

Die Cybercrime-Konvention des Europarats soll Strafverfolgern künftig den grenzüberschreitenden Zugriff auf Daten in der Cloud erlauben. Dazu soll ab 2017 ein Zusatzprotokoll zur Konvention ausgehandelt werden, kündigte Europaratsgeneralsekretär Thorbjørn Jagland auf der 15. "Geburtstagsfeier" des Vertrags an. Drei Tage lang hatten Strafverfolger und Unternehmensvertreter in Straßburg über Erfahrungen mit der Konvention und das geplante Update diskutiert. Auch kontroverse Themen wie die bessere Zusammenarbeit mit den Providern und Regulierung von Verschlüsselung standen auf dem Programm.

Jagland berichtete zum Auftakt der Konferenz über eine breite Zustimmung für die Empfehlungen einer 2014 eingesetzten Arbeitsgruppe zur Cloud. Eine wesentliche Empfehlung des im September vorgelegten Abschlussberichts lautet, dass durch ein Zusatzprotokoll der extraterritoriale Zugriff auf Nutzer-Bestandsdaten geregelt werden sollte. Die Strafverfolger sollen ausländische Provider auch zur Speicherung von Zugriffsdaten und "Notfallmassnahmen" auffordern zu können, heißt es in den Empfehlungen. Die national jeweils zuständigen Behörden müssten noch informiert werden. Aber das kann eben auch nach dem Zugriff passieren.

Kommt das Zusatzprotokoll zustande, hätten die Strafverfolger Zugriff auf Daten in 50 Ländern, einschließlich der USA, Japans und einzelner afrikanischer Staaten. 50 Länder haben die Cybercrime-Konvention umgesetzt. Weitere 18 haben sie laut Jagland unterzeichnet und 70 orientierten sich in der eigenen Gesetzgebung an ihren Bestimmungen.

Zu extraterritorialen Ermittlungen hatte es 2001 zur Verabschiedung der Konvention noch keine Zustimmung gegeben, sagte der niederländische Jurist Rik Kaspersen. Zu dieser Zeit sei die Beteiligung der nationalen Behörden noch als unverzichtbar gesehen worden. (anw)