Südkorea: Haftbefehl gegen Samsungs De-facto-Chef

Eine Inhaftierung des Samsung-Erben Lee Jae Yong wegen Bestechungsvorwürfen rückt näher. Die Ermittler haben am Montag einen Haftbefehl gegen ihn beantragt, am Mittwoch muss ein Gericht darüber entscheiden.

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Die Ermittler in der Korruptionsaffäre um Südkoreas Präsidentin Park Geun Hye haben am Montag Haftbefehl gegen Samsungs De-facto-Chef Lee Jae Yong beantragt. Wie die Südkoreanische Nachrichtenagentur Yonhap berichtet, werden ihm Bestechung, Veruntreuung und Meineid vorgeworfen. Am Mittwoch soll dann das Bezirksgericht in Seoul darüber entscheiden, ob Lee in Haft genommen wird.

Die Ermittler kamen überein, dass die rechtliche Klärung der Affäre wichtiger sei als der "mögliche Effekt auf die nationale Wirtschaft“ Südkoreas, zitiert Yonhap einen Behördensprecher. Der Mischkonzern, der vom Maschinen- und Schiffbau über Finanzdienstleistungen bis zu Halbleitern und Unterhaltungselektronik eine breite Palette abdeckt, erwirtschaftet fast ein Fünftel des Bruttoinlandsprodukts von Südkorea. Lee Jae Yong ist seit dem Herzinfarkt seines Vaters Lee Kun-hee de facto der Leiter der Samsung-Gruppe.

Konkret wird Lee vorgeworfen, dass der Samsung-Konzern als Gegenleistung für die Förderung von Unternehmen und Stiftungen einer Vertrauten der Präsidentin politische Unterstützung für die Fusion zweier Firmentöchter erhalten habe. Parks langjährige Freundin Choi Soon Sil ist die Schlüsselfigur in dem Skandal, der Park das Amt kosten könnte. Choi soll unter anderem dank ihrer Beziehungen zu Park Sponsorengelder für ihre Stiftungen eingetrieben und sich persönlich bereichert haben. Lee soll Choi insgesamt 43 Milliarden Won (rund 34 Millionen Euro) gezahlt haben.

Erst vergangene Woche wurde Lee rund 22 Stunden lang in der Sache vernommen. Bereits vergangenen Monat hatte er die Vorwürfe bei einer Parlamentsanhörung verneint – daher der Vorwurf des Meineids. Von Samsung wurden die Vorwürfe weiterhin zurückgewiesen. "Samsung hat keine Zahlungen geleistet, um Gefallen zu erhalten“, hieß es. Man gehen davon aus, dass das Gericht eine angemessen Entscheidung in der Sache fällen werde. (axk)