Kennzeichen und Kenntnisnachweis: Neue Pflichten für Drohnenpiloten kommen

Mehr Sicherheit und Privatsphäre bringen die neuen Regeln für Drohnen laut Verkehrsminister Dobrindt. Unter anderem sind Kennzeichen an den Drohnen verpflichtend, ab einem bestimmten Gerätegewicht auch Kenntnisnachweise.

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GoPro-Drohne

(Bild: dpa, GoPro)

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Um Unfälle mit Drohnen zu verhüten, sollen für die unbemannten Fluggeräte in Deutschland künftig strengere Vorschriften gelten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, die ähnliche Kennzeichnungspflichten wie beim Auto vorschreibt sowie eine Art Führerschein für die Nutzer von größeren Drohnen. Als maximale Flughöhe sind 100 m vorgesehen. Flüge in der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken werden verboten.

"Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre", erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Bundesrat muss der Verordnung allerdings noch zustimmen.

Um den Halter im Schadensfall einfacher ermitteln zu können, sollen Drohnen ab einem Gewicht von 250 g künftig eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers tragen. Wer größere Drohnen ab 2 kg Gewicht außerhalb von Modellflugplätzen in die Luft bringen möchte, braucht einen Kenntnisnachweis. Das kann eine bestehende Pilotenlizenz sein oder eine Bescheinigung, dass der Pilot eine auch online mögliche staatliche Prüfung absolviert hat, oder der Beleg für eine Einweisung durch einen Luftsportverein.

Zudem dürfen Drohnen grundsätzlich nicht mehr außerhalb der eigenen Sichtweite und in Höhen von über 100 m fliegen. Tabu sind Flüge über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, bestimmten Verkehrswegen, An- und Abflugbereiche von Flughäfen sowie Gebäude wie Gefängnissen und Industrieanlagen. Auch Kanzleramt, Bundespräsidialamt und weitere Behörden des Bundes und der Länder gelten als solche sensiblen Bereiche. Ausnahmen seien nach Behördengenehmigung aber auch möglich.

Auch über Wohngrundstücke dürfen Drohnen nicht fliegen, wenn sie mehr als 250 g wiegen – oder wenn sie optische oder akustische Signale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können. Zulässig wird es aber dann, wenn die Betroffenen auf dem Grundstück einem Überflug ausdrücklich zustimmen.

Für Drohnen über 5 kg sowie für Nachtbetrieb ist künftig eine gesonderte Erlaubnis nötig, die der Pilot bei den Landesluftfahrtbehörden einholen muss. Wiegt das Fluggerät weniger, braucht er keine. Und das gilt übrigens auch für gewerbliche Nutzer, die nach bisherigen Regeln noch unabhängig vom Gewicht eine Erlaubnis brauchten. Generell untersagt sind Drohnen mit mehr als 25 kg Gewicht.

In der Verordnung vorgesehen ist auch eine Regelung für Videobrillen, mit denen Nutzer live Bilder einer Drohnen-Kamera empfangen können. Damit soll es noch als erlaubter Flug in Sichtweite gelten, wenn die Drohne nicht schwerer als 250 g ist und nicht höher als 30 m steigt.

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In Deutschland werden laut Schätzungen der Deutschen Flugsicherung momentan rund 400.000 Multicopter genutzt – Tendenz stark steigend und kommerziell genutzte Drohnen nicht mit eingerechnet. Immer häufiger kommen sie Flugzeugen und Hubschraubern in die Quere. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 64 gefährliche Annäherungen – fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor. Auch abstürzende Drohnen stellen eine wachsende Gefahr dar. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft sprach von einem "wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit“. (mit Material der dpa) / (axk)