Bayern will Gefährder rasch mit elektronischen Fußfesseln überwachen

Das im vergangenen Jahr ausgehandelte Sicherheitspaket sieht elektronische Fußfesseln erst für verurteilte Extremisten vor. Bayern will die Überwachungstechnik jetzt auch präventiv einsetzen.

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Wappen Bayern

(Bild: dpa / H. Techt)

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Extremisten und Gefährder sollen in Bayern bereits in Kürze mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Zudem sollen sie leichter als bisher vorbeugend in Gewahrsam genommen werden können. Das geht aus einem Beschlusspapier der CSU-Landtagsfraktion zur Sicherheitspolitik hervor, das am Mittwoch auf der Fraktionsklausur im oberfränkischen Kloster Banz verabschiedet wurde. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte einen Gesetzentwurf bereits innerhalb der nächsten vier Wochen an.

Konkret soll das bayerische Polizeiaufgabengesetz geändert werden. Damit soll die gesetzliche Grundlage für die elektronische Fußfessel geschaffen werden – für die aber die Anordnung eines Richters notwendig ist.

Das Sicherheitspaket der Bundesregierung, auf das sie sich im November mit den Ländern geeinigt hatte, sieht keinen präventiven Einsatz von Fußfesseln vor. Vielmehr sollten verurteilte Extremisten erst nach verbüßter Haftstrafe und über die Führungsaufsicht hinaus eine elektronische Fußfessel tragen müssen.

Wohl im Lichte des Anschlags in Berlin schwenkten aber sowohl Justizminister Heiko Maas (SPD) als auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) um und plädierten für vorbeugenden Einsatz bei den sogenannten Gefährdern. Als Gefährder werden Extremisten bezeichnet, denen Behörden Anschläge zutrauen. De Maizière hatte die Bundesländer aufgefordert, ihre Polizeigesetze entsprechend anzupassen, wie der BR berichtete.

Neben den Fußfesseln will Bayern – in den Bereichen, in denen dies eigenständig möglich ist – etwa auch den Ausbau der Videoüberwachung vorantreiben. Herrmann betonte, Bayern werde den Spielraum, den es insbesondere bei der Prävention und der Gefahrenabwehr habe, konsequent nutzen. Der gleiche Entschluss wurde wohl auch schon in Baden-Württemberg gefasst: Wie am gestrigen Dienstag bekannt wurde, plant die Landesregierung Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und Zugriff auf Verbindungsdaten von Gefährdern. (mit Material der dpa) / (axk)