Drohnenverordnung: Deutscher Modellflieger Verband hofft auf Veto aus dem Bundesrat

Die Modellfliegerverbände wähnten sich Ende 2016 auf der sicheren Seite: Ein Kompromiss sollte die geplante Drohnenverordnung so gestalten, dass Piloten ihr Hobby fast wie gewohnt weiter ausüben können. Dann wurden überraschend Änderungen eingebracht.

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Drohnen-Verordnung: Deutscher Modellflieger-Verband hofft auf Veto aus dem Bundesrat

(Bild: Pro Modellflug)

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Seitdem das Bundeskabinett am 18. Januar eine Drohnenverordnung verabschiedet hat, die überraschend von einer Vorlage abwich, die zuvor nach Verhandlungen mit Modellfliegerverbänden im Umlauf war, setzt der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) nun auf ein Veto aus dem Bundesrat. Die Modellfliegerverbände machen unter anderem mit der Initiative "Pro Modellflug" Stimmung gegen die Verordnung, da sie den Modellflug gegenüber seiner jetzigen Form stark beschränken könnte.

Gegenüber dem DMFV erklärte schon kurz nach der Verabschiedung im Kabinett der SPD-Abgeordnete Arno Klare, dass er seinem "zuständigen Minister" seine Position zukommen lassen wolle, damit die Verordnung nicht einfach durch den Bundesrat gewunken wird. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte, dass die Bundesregierung mit ihrem Kabinettsbeschluss über das Ziel hinausgeschossen ist: "Das wird im Bundesrat noch für erhebliche Diskussionen sorgen." Von der CDU äußerten sich ebenfalls einige Abgeordnete kritisch zu der Verordnung, kündigten aber noch kein Eingriffe an.

Sauer aufgestoßen ist den Verbänden die fast ausnahmslose Höhenbegrenzung auf 100 Meter, die der Verordnung erst spät und ohne weitere Gespräche mit den Verbänden hinzugefügt wurde. Diese bedeute "für die allermeisten Modellflugbereiche wie beispielsweise den klassischen Segelflug das Aus. Hier sind schon aus praktischen Gründen und auch aus Sicherheitsgründen zum Teil größere Höhen zwingend erforderlich," erklärte ein Sprecher des DMFV auf Anfrage von heise online. Eigentlich sollten Piloten, die einen "Kenntnisnachweis" vorweisen können, ihre Modellflugzeuge und Drohnen auch höher als 100 Meter fliegen lassen dürfen. Nun könnte hierfür auch noch eine Aufstiegserlaubnis (AE) Pflicht werden.

Verärgert ist der Deutsche Modellflieger Verband auch, weil die an der Verordnung beteiligten Ministerien jede Verantwortung für die Änderung zurückweisen. Hans Schwägerl, Präsident des DMFV wundert sich, "dass es jetzt niemand gewesen sein will". Es habe einen "tragfähigen Kompromiss" gegeben, "der die Belange des Modellflugs und die Sicherheitsinteressen der Bundesregierung gut in Einklang brachte. Dieser wurde einseitig zu Ungunsten der Modellflieger aufgekündigt. Das ist Fakt. Auch wenn nun alle Seiten abstreiten, dafür verantwortlich zu sein."

Wie der Verband aus Verhandlungskreisen erfahren haben will, setzte ein Vorstoß des Verteidigungsministeriums dem Kompromiss kurzerhand ein Ende. Dies sei etwa "mit Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage" begründet worden. Gegenüber heise online wies ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums die Vorwürfe des DMFV zurück:

"Anders als in den Veröffentlichungen der Vereinigung Pro Modellflug dargestellt, hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zu keinem Zeitpunkt die Forderung nach einer Aufstiegserlaubnis für Modelle über 5 Kilogramm erhoben. Diese Regelung war – genauso wie die maximale Flughöhe von 100 Meter – von Anfang an in den durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeiteten Entwürfen enthalten."

Wie der Deutsche Modellflieger Verband darstellt, blende das Ministerium an dieser Stelle wissentlich aus, dass es im November 2016 eine Kompromisslösung gegeben habe, "die dem klassischen Modellflug weitreichende Ausnahme-Optionen ("Kenntnisnachweis") eröffnete, auch ohne individuelle Aufstiegserlaubnis (AE) und außerhalb von speziell zertifizierten Modellflugplätzen höher als 100 Meter zu fliegen." Es sei dieser "von den ursprünglichen Planungen des BMVI abweichende Kompromiss" gewesen, "der kurzfristig aufgekündigt wurde." Gegen "diesen Wortbruch" wehre sich der Verband, die Antwort des Verteidigungsmnisteriums sei "nicht mehr als eine Nebelkerze".

Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 10. Februar statt. Die Drohnenverordnung taucht im Entwurf der Tagesordnung bisher nicht auf. (kbe)