Bayerischer Datenschutzbeauftragter verschärft Kontrolle der Videoüberwachung

Die Landesdatenschutzbeautragten von Bayern und Nordrhein-Westfalen müssen sich immer häufiger mit Beschwerden zu Videoüberwachungsmaßnahmen auseinandersetzen. In Bayern schaut man nun genauer hin.

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Überwachungskamera
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri hat im vergangenen Jahr seine Kontrollen von Videoüberwachungsmaßnahmen durch öffentliche Stellen erneut verstärkt. Dies geht aus seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 hervor, den er heute in München vorstellte. Hintergrund ist, dass die Bürgereingaben zur Videoüberwachung bei den Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben.

Petri überprüfte im vergangenen Jahr den Einsatz von Videoüberwachungssystemen in bayerischen öffentlichen Krankenhäusern. Dabei stellte er bei seinen Prüfungen vor Ort "einige Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen" fest. In seinem Bericht erklärt er deshalb, wie Videoüberwachung rechtskonform eingesetzt werden kann. Petri erhielt auch etliche Eingaben zur Videoüberwachung in Unterkünften für Asylsuchende. In diesem Fall hielt er sie "zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Unterkünfte" für zulässig.

Eine weitere Kontrolle bezog sich auf Videoüberwachungsanlagen in öffentlichen Schulen, die durch das bayerische Landesrecht detailliert geregelt wird. So nahm eine Schule auf dem Schulgelände zahlreiche Kameras in Betrieb, unter anderem im Kollegstufen-Cafè. Von dort wurden die Bilder direkt auf einen Monitor im Eingangsbereich der Schule übertragen. "Weder der Kamerastandort noch die per 'Fernsehen' bewirkte soziale Kontrolle entsprachen allerdings den rechtlichen Vorgaben", stellte Petri fest. Die Schulleitung habe auf diese Weise Aufsichtspersonal einsparen wollen. Auf Petris Intervention hin konnte das Kultusministerium die Schule "mit einigem Nachdruck" zum Einlenken bewegen. Letztlich wurden alle Kameras abgebaut.

Thomas Petri ist bundesweit der Vorreiter in Sachen Kontrolle von Videoüberwachung. Für ihn gehört sie zu den wichtigsten Themen der Datenschutzaufsicht, da es bislang weder zuverlässige Evaluierungen zu ihrer Wirksamkeit noch Untersuchungen zu ihren grundrechtlichen Kollateralschäden gebe. Petri sagt in Bezug auf ein dazu durchgeführtes Experiment der Universität Newcastle: "Wenn wir uns beobachtet fühlen, löst das bei uns offensichtlich eine teilweise unbewusste normen-konforme Reaktion aus. Aber es gibt keine Untersuchung, die die gesellschaftlichen Gesamtkosten dieser Verhaltensänderung beziffern würde."

Petri veröffentlichte bereits 2014 einen "Leitfaden für bayerische Kommunen". Anstoß hierfür war eine Anfrage der Grünen im Landtag im Jahr 2012. Das Innenministerium hatte daraufhin in einem bis dahin einmaligen Vorgang alle Ressorts angeschrieben und um Auskunft über die Kamerastandplätze gebeten. Im Ergebnis wurden 17.000 Kameras ermittelt.

In Nordrhein-Westfalen nimmt die Kontrolle der Videoüberwachung durch private Stellen immer mehr Raum ein.

Diese Liste prüfte Petri daraufhin nach statistischen Auffälligkeiten durch. In vielen Fällen mussten die Kameras danach wieder abgebaut werden. Eine ähnlich gelagerte Anfrage der Piraten im NRW-Landtag zog keine derartige Liste nach sich. Vor einiger Zeit versuchte eine Oppositionsfraktion im bayerischen Landtag ein Update der Liste anzustoßen. Die Regierung lehnte dies mit der lapidaren Antwort ab, dass der Aufwand für die Erhebung außer Verhältnis zum Ertrag stünde.

Die Bearbeitung von Bürgereingaben zur Videoüberwachung nimmt nach Einschätzung vieler Datenschutzaufsichtsbehörden im Vergleich zu anderen Beschwerdefeldern viel Raum ein. Thomas Petri führt keine Statistik über die Anzahl der Bürgereingaben. Die nordrhein-westfälische Landesdatenschützerin Helga Block hat jedoch die Zahlen für die vergangenen sieben Jahren auf Anfrage von heise online aktuell schätzen lassen. Demnach bezogen sich knapp neun Prozent der Bürgereingaben auf Videoüberwachung durch private Stellen, wobei der Anteil in den letzten Jahren wuchs: Während 2010 der Anteil noch bei 3,4 Prozent lag, erreichte er 2016 bereits 15,3 Prozent.

[Update 02.02.2017 – 16:35 Uhr] Die Anfrage in Nordrhein-Westfalen war nicht gescheitert, löste aber keine derart umfangreiche Prüfung aus. Die Meldung wurde dementsprechend korrigiert. (uma)