Geheimer Datenzugriff durch Behörden: Microsoft darf weiter gegen das US-Justizministerium klagen

Seit dem Frühjahr 2016 klagt Microsoft gegen das US-Justizministerium wegen der sogenannten Maulkorberlasse. Microsoft setzt sich dafür ein, dass Kunden über Zugriffe durch Behörden informiert werden müssen – und darf dafür nun weiter streiten.

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Microsoft

(Bild: dpa, Sven Hoppe)

Lesezeit: 2 Min.

Seit April 2016 wehrt sich Microsoft mit einer Klage gegen das US-Justizministerium und dessen Verbote, Microsoft-Kunden über Datenzugriffe seitens der Behörden zu informieren. Unter anderem argumentierte Microsoft mit dem vierten Zusatzartikel der US-Verfassung, der Bürger vor willkürlichen Durchsuchungen schützt.

Problematisch sei, dass einige Microsoft-Kunden durch die von den Verfolgungsbehörden verhängten – zeitlich unbegrenzten – Maulkorberlasse (Gag Orders) niemals davon erfahren könnten, dass Behörden ihre Daten durchsucht haben. Dementsprechend könnten Kunden ihre Rechte aus dem vierten Zusatzartikel nicht selbst verteidigen. Microsoft wolle dies tun beziehungsweise dafür streiten, dass Maulkorberlasse verhältnismäßiger eingesetzt werden.

Wie der Chef-Justiziar von Microsoft, Brad Smith, im April 2016 darstellte, sollte das Unternehmen innerhalb von 18 Monaten für 2576 Ersuche Stillschweigen bewahren. Für 1752 dieser Fälle (68 Prozent) haben die Behörden kein Enddatum für die Schweigepflicht angegeben, wodurch Microsoft diese Kunden faktisch niemals über die Durchsuchungen informieren dürfte.

Das Justizministerium bemühte sich darum, dass das Gericht die Klage fallen lässt. Diesem Begehren hat Bundesrichter James Robart – der auch eine Blockade des kürzlich durch die US-Regierung beschlossenen Einreise-Verbots durchsetzte – aber nun nicht entsprochen. Die Klage sollte vor höheren Instanzen fortgeführt werden, urteilte der Richter. Das Gericht in Seattle könne nicht entscheiden, ob Microsoft für seine Kunden mit Verweis auf den vierten Zusatzartikel streiten darf.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF), Mozilla, Amazon, Apple, Google und Fox News unterstützen Microsoft bei seinem Vorgehen seit dem Herbst, teilweise auch mit einem Amici Curiae-Brief.

Auch der EFF-Anwalt Lee Tien argumentiert, dass Bürger ihre verfassungsmäßigen Rechte nicht einklagen könnten, wenn sie nie von Durchsuchungen auf den Servern von Cloud-Diensten erfahren. Das könne nicht im Sinne der Verfassung sein. (kbe)