DIY-Biologie: Bundestagsberater fordert Lockerung des Gentechnikgesetzes

Das Bundesamt für Verbraucherschutz warnt aktuell vor strafbaren Kits, mit denen Bakterien gentechnisch verändert werden können. Der Forscher Rüdiger Trojok fordert daher, das Gentechnikgesetz zu ändern.

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DIY-Kits: Biohacker fordert Lockerung des Gentechnikgesetzes
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Von
  • Helga Hansen
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Seit dem vergangenen Jahr kommen zunehmend Chemikalien-Kits und Geräte auf den Markt, mit denen die gentechnische Analyse oder sogar Veränderung von Bakterien einfacher und günstiger wird. Letzteres ist in Deutschland allerdings nur unter strengen Auflagen möglich, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz kürzlich in einer Meldung warnte. Andernfalls drohen Geldbußen oder sogar Gefängnisstrafen, wenn die veränderten Organismen in die Umwelt freigesetzt werden. Rüdiger Trojok, Biohacker und Forscher am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), fordert nun eine Reform des Gentechnikgesetzes.

Dabei sollte die bisherige Sicherheitsstufe 1 des Gentechnikgesetzes reformiert werden und Standardexperimente ausgegliedert werden. Denkbar sei "eine Art Stufenführerschein". So sollten einfache Baukasten-Experimente mit harmlosen Bakterien für Privatforscher erlaubt sein. Wer ein Biologiestudium absolviert hat, solle auch weitergehende Gen-Experimente durchführen dürfen, für deren Gelingen Fachwissen und präzise Vorbereitungen nötig sind. "Wenn Sie heute eine Fahrerlaubnis erwerben, bekommen Sie damit auch nicht gleich die Zulassung für Schwerlaster", sagt Trojok, der am Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des KIT arbeitet und auch den Bundestag bei der Einschätzung neuer Technologien berät. Als Grundlage würde sich ein Online-Register anbieten, in dem experimentierfreudige Biohacker aus Deutschland oder sogar der ganzen EU ihre Vorhaben anmelden.

Bisher sind gentechnische Arbeiten an Labore gebunden, die von baulichen Auflagen über Dokumentationspflichten bis hin zu speziellen Sicherheitsbeauftragten eine Reihe an Vorgaben erfüllen müssen. Mit den neuen Kits und kleineren Geräten sei dies nicht mehr zeitgemäß, so Trojok: "Diese Regel lässt sich angesichts der technischen Möglichkeit, Gentechnik in einer dezentralisierten, miniaturisierten Weise durchzuführen, kaum noch sinnvoll umsetzen." Das deutsche Gentechnikgesetz wurde 1990 erlassen, als sowohl die Folgen von Gentechnik, als auch die technische Entwicklung noch kaum abzuschätzen waren.

Mit der vorgeschlagenen Regelung würden zum Beispiel die Geräte der Firma Amino Labs für den Privatgebrauch freigegeben. Zusammen mit den passenden Reagenzien-Kits kann damit das Darmbakterium E.coli gentechnisch verändert werden, sodass es etwa im Dunklen leuchtet. Nach der Meldung des Bundesamts hatte die Firma zusammen mit Konkurrent Biorealize eine Presseerklärung herausgegeben, in der sie eine Debatte über gesetzliche Rahmenbedingungen begrüßten. Das Wissen über Biotechnologie und Gentechnik solle dabei breiteren Bevölkerungsschichten geöffnet werden. Andere Kits, wie das Bento Lab, sind von der Debatte ausgenommen, da mit den enthaltenen Chemikalien nur gentechnische Analysen durchgeführt werden können. (hch)