US-Gericht verweigert Blankoscheck für iPhone-Entsperrung per Fingerabdruck

In einem Kinderpornographie-Fall hat die US-Bundespolizei einen Durchsuchungsbefehl für das Wohnhaus des Verdächtigen gefordert – alle Personen vor Ort sollen zudem ihr Apple-Gerät durch Auflegen des Fingerabdrucks entsperren.

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Touch ID auf dem iPhone

(Bild: dpa, Andrea Warnecke)

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Ein US-Bundesbezirksgericht hat abgelehnt, dass Agenten der Bundespolizei FBI im Rahmen einer Hausdurchsuchung alle Personen vor Ort dazu zwingen dürfen, ihre iPhones per Fingerabdruck zu entsperren. Der Durchsuchungsbeschluss für den Wohnort eines Verdächtigen in einem Fall von Kinderpornographie wurde zugleich bewilligt, wie aus der Entscheidung des District Court for the Northern District of Illinois hervorgeht (Fallnumer 1:17-mc-00081).

Die Regierung habe bei ihrer Forderung nach der erzwungenen Fingerabdruck-Entsperrung weder detaillierte Informationen zu den Bewohnern des zu durchsuchenden Ortes aufgeführt noch deren Verbindung mit kriminellen Aktivitäten. Auch führe der geforderte Durchsuchungsbefehl nicht auf, welche spezifischen Geräte vor Ort voraussichtlich zu finden sind, führt der Richter in der Begründung aus – es fehle also ein hinreichender Verdacht.

Der Antrag der Regierung habe lediglich angeführt, es sei “wahrscheinlich, dass Apple-Geräte vor Ort gefunden werden” – entsprechend wurde die generelle Erlaubnis gesucht, die Finger aller anwesenden Personen “auf den Touch-ID-Sensor jedes iPhones, iPads oder anderen Apple-Gerätes aufzulegen, um Zugriff auf die Inhalte zu erlangen”.

Der Antrag der Regierung auf eine “erzwungene Fingerabdruck-Abgabe” zur Geräteentsperrung sei aber nicht generell als “problematisch” zu werten, merkt der Richter an. Sollten ausreichende Beweise vorliegen, die eine Person mit einer kriminellen Aktivität in Verbindung bringen, würde das “forced fingerprinting” nicht zwangsläufig gegen den 4. Zusatzartikel der US-Verfassung verstoßen, der Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen soll.

US-Juristen sind sich seit längerem zudem uneins, ob die erzwungene Abgabe des Fingerabdrucks zur Entsperrung eines Gerätes gegen das im 5. Zusatzartikel der US-Verfassung verankerte Aussageverweigerungsrecht verstößt. Der Richter argumentiert, das Entsperren des Telefons käme einer Selbstbeschuldigung gleich, weil es Zugriff auf die Inhalte des Smartphones gibt – und bestätigt, dass das Gerät unter Kontrolle der Person ist. Andere Juristen sind der Ansicht, dass man bei der Entsperrung per Fingerabdruck – im Unterschied zur Preisgabe des Passwortes – nicht sprechen muss, deshalb keine Auskunft gibt und sich somit nicht selbst beschuldige.

US-Strafverfolger versuchen seit längerem, durch die erzwungene Touch-ID-Entsperrung das Problem zu umgehen, dass sich auf die standardmäßig verschlüsselten Inhalte von iOS-Geräten sonst nicht mehr einfach zugreifen lässt. Ebenso wie iOS-Geräte setzen auch aktuelle Android-Geräte auf eine Voll-Verschlüsselung. (lbe)