Japan: Kabinett verabschiedet Gesetz gegen "Verschwörung"

Videospiel Yakuza 0. Screenshot: BagoGames. Lizenz: CC BY 2.0

Anwälte kritisieren, dass der Katalog nicht nur für den Terrorismus und das Organisierte Verbrechen typische, sondern insgesamt 277 Delikte umfasst

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Während der japanische Minister Shinzo Abe Brüssel besuchte, um ein Freihandelsabkommen seines Landes mit der EU voranzubringen (vgl. Dokumente zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan geleakt), hat sein Kabinett ein Gesetz gegen "Verschwörung" verabschiedet.

Es soll dann greifen, wenn sich mindestens zwei Personen dazu verabreden, eine Straftat aus einem Katalog mit insgesamt 277 Delikten zu begehen und wenn mindestens eine Person finanzielle Mittel dafür aufwendet, einen Raum bereitstellt oder einen Ort auskundschaftet. Der Versuch der Vergrößerung solch einer "Verschwörung" ist dem Gesetz nach ein eigener Straftatbestand. Für Personen, die sie den Behörden melden, ist eine Strafmilderung vorgesehen.

Bereits drei Mal durchgefallen

Das japanische Parlament soll über den Kabinettsentwurf erst im Juni entscheiden. 2003, 2004 und 2005 lehnte es vorangehende Gesetzentwürfe gegen Verschwörungen als zu unbestimmt ab. Auch der aktuelle Entwurf ist umstritten, weil er trotz der Verkleinerung des Kataloges von 676 auf 277 Delikte immer noch relativ weit gefasst ist, weshalb Vertreter der Opposition und Rechtsanwälte befürchten, dass er missbraucht und für politische Zwecke eingesetzt werden könnte.

Kabinettssekretär Yoshihide Suga wies in einer Pressekonferenz darauf hin, dass im neuen Entwurf nicht mehr von "Gruppen", sondern von "organisierten Verbrechergruppen", die Rede sei, weshalb er seinen Worten nach nur bei Terroristen und Yakuza-Syndikaten, aber nicht bei gewöhnlichen Leuten zur Anwendung kommen werde. Ähnlich hatte sich zuvor das japanische Justizministerium geäußert, das als dritten Täterkreis noch organisierte Geldtransferbetrüger nannte.

Angestellte, die bei einem Bier über die Ermordung ihres Chefs phantasieren, sollen nicht betroffen sein

Gruppen, für die das neue Gesetz nicht gelten soll, sind dem Ministerium zufolge beispielsweise Angestellte, die bei einem Bier über die Ermordung ihres Chefs phantasieren, Gewerkschafter, die den Chef nicht mehr aus der Firma herauslassen, und "Aktivisten", die die Bebauung eines Grundstücks durch eine Sitzblockade verhindern wollen.

Motoji Kobayashi und Yukio Yamashita von der Anwaltskammer Tokio befürchten trotzdem, dass die Polizei die Ermittlungs- und Überwachungsmöglichkeiten, die sich durch das neue Gesetz vergrößern, ohne große Rücksichtnahme auf die Kabinettsversprechen überall dort nutzen wird, wo sie es für opportun hält, weil sie durch den immer noch sehr umfassenden Deliktkatalog im Endeffekt selbst definieren kann, was "Organisiertes Verbrechen" ist und was nicht. Dazu reicht es beispielsweise, wenn eine Person gefälschte Briefmarken benutzt oder ohne Lizenz an einem Motorbootrennen teilnimmt. Das gefährdet Kobayashis und Yamashitas Meinung nach Grundrechte wie die Meinungs-, die Assoziations- und die Glaubensfreiheit.

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