Vor 30 Jahren: Erster maschinenlesbarer Personalausweis in Deutschland

Mit der Ausgabe des maschinenlesbaren Personalausweises am 1. April 1987 wurde erstmals die informationelle Selbstbestimmung der Bürger berücksichtigt.

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Vor 30 Jahren: Erster maschinenlesbarer Personalausweis in Deutschland
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Von
  • Detlef Borchers

Vor 30 Jahren wurde der maschinenlesbare Personalausweis eingeführt. Die laminierte Karte im ID2-Format hatte auf der Vorderseite zwei Zeilen in OCR-Schrift, die von optischen Lesegeräten ausgelesen werden konnten. In der ersten Zeile stand der Name des Ausweisinhabers, in der zweiten die Seriennummer des Ausweises, das Geburtsdatum und die Gültigkeitsdauer des Ausweises, jeweils gefolgt von Prüfziffern. Die Paragraphen 3 und 3a des Ausweisgesetzes regelten, was mit diesen Daten erlaubt oder verboten war und setzten damit erstmals die Bestimmungen des Volkszählungsurteils um. Mit dem neuen Personalausweis begann zudem die lange Karriere der Erika Mustermann.

Bis zum Laminat-Kärtchen des "Computer-Ausweises", der ab dem 1. April 1987 erstmals kostenpflichtig (10 DM) ausgegeben wurde, bestanden westdeutsche Ausweise (Bundesrepublik und Berlin) wie ihr DDR-Pendant aus einem kleinen Heft, in dem das Foto genietet wurde. 10 Jahre vor der Ausgabe begannen Polizeitaktiker im Deutschen Herbst mit Techniken zu experimentieren, wie Ausweise maschinell verarbeitet und fälschungssicherer produziert werden können. So sollten bei einer Fahrzeugkontrolle die Ausweisdaten maschinell per Datenfernübertragung mit den Datenbeständen der Fahndungssysteme abgeglichen werden, mit denen man nach den Terroristen der "Roten Armee Fraktion" (RAF) fahndete. Das entsprechende erste Ausweisgesetz wurde 1979 von der damaligen SPD/FDP-geführten Bundesregierung verabschiedet, das Projekt aber nicht umgesetzt.

Mit dem Erfolg der Kampagne gegen die Volkszählung und der mit ihr einhergehenden Einführung der informationellen Selbstbestimmung in das deutsche Recht musste bei der Wiederaufnahme des Ausweisprojektes im Jahre 1986 dieses neue Recht berücksichtigt werden. So hieß es in der Novelle zum Ausweisgesetz, dass der Ausweis weder Fingerabdrücke noch sonstwelche verschlüsselten Angaben zu einer Person enthalten darf. Auch über die Seriennummer und die Prüfziffern des Ausweises sollte keine Herleitung persönlicher Daten möglich sein. Zudem wurde eine zentrale Speicherung der Seriennummern untersagt. Untersagt wurde ferner die Abspeicherung der maschinell in einen Computer übertragenen Daten in einer Datei.

Der Laminat-Ausweis von 1987 wurde im November 2010 durch den neuen Personalausweis abgelöst, bei dem die Eingabe der Fingerabdrücke "optional" waren und das maschinelle Auslesen zusätzlich von einer kontaktlosen elektronischen Chip-Übertragung per RFID ergänzt wurde. Inzwischen sind über 45 Millionen dieser Ausweise im Umlauf, womit der Laminat-Ausweis in der Minderheit ist: Die letzten Exemplare verlieren im Oktober 2020 ihre Gültigkeit. ()