Schweizer Regierung will flächendeckend E-Voting anbieten

In Zukunft sollen alle Schweizer Stimmbürger auch online wählen können. Doch zunächst bleibt für die Kantone die Einführung von E-Voting freiwillig.

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Raute

(Bild: dpa, Martin Gerten/Illustration)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Tom Sperlich
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Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch die nächsten Schritte zur landesweiten Einführung des E-Voting beschlossen. Schon in zwei Jahren sollen Wahlberechtigte in den meisten Kantonen elektronisch abstimmen können. Bis dahin sollen die laufenden Tests in den Regelbetrieb überführt werden. Doch zuerst sollen die Anbieter von E-Voting-Systemen den Quellcode ihrer Software offenlegen.

E-Voting in der Schweiz ist eine etwas längere Geschichte: Seit 2004 wurde in über 200 erfolgreichen Tests in 14 der insgesamt 26 (Halb-)Kantone den stimmberechtigten Auslandschweizern die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe geboten. Außerdem wurde in den Kantonen Neuenburg, Genf und Basel-Stadt auch einem Teil der Stimmberechtigten in der Schweiz das E-Voting ermöglicht.

Rund ein Drittel dieser Stimmberechtigten nutze auch das E-Voting, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrats. Aufgrund der breiten Akzeptanz und der bisherigen guten Erfahrungen habe die Regierung entschieden, die elektronische Stimmabgabe "flächendeckend" einzuführen. Das E-Voting solle damit als gleichwertiger Stimmabgabe-Kanal neben der Urne und der Briefwahl etabliert werden.

Dabei gelte jedoch wie bisher das Credo "Sicherheit vor Tempo", betonte der Stabschef des Bundesrates, Bundeskanzler Walter Turnherr. Als Voraussetzung für die Aufnahme des Regelbetriebs müssten die Anbieter von E-Voting-Systemen den Quellcode ihrer Systeme offenlegen. So lasse sich nachvollziehen, wie die Stimmen vom System registriert und verarbeitet werden. Schließlich solle der Quellcode auch im Internet veröffentlicht werden, sagte Thurnherr. "Das könnte bis Ende 2018 der Fall sein."

Die beiden bisherigen Systemanbieter – Kanton Genf und Schweizerische Post – wollen zudem bis 2018 sicherstellen, dass der Wahlvorgang vollständig verifizierbar sei, heißt es vom Bundesrat weiter. Damit werde gewährleistet, dass Manipulationsversuche sowie Fehler von Mensch oder Software im gesamten Wahl- beziehungsweise Abstimmungsablauf erkannt werden. "Im Unterschied zum Quellcode dokumentieren die zur vollständigen Verifizierbarkeit erhobenen Informationen, dass die Stimmen tatsächlich korrekt registriert und verarbeitet wurden", sagte Thurnherr.

Diese Vorgabe könnte ein Knackpunkt sein, kommentiert die Neue Zürcher Zeitung. Beim E-Voting dürften Daten zu keinem Zeitpunkt unverschlüsselt vorliegen, weil sonst das Wahlgeheimnis möglicherweise nicht gewahrt bleibt. Allerdings sei auch klar, dass es "nie ein 100-prozentig sicheres System" geben werde, räumte Turnherr ein. Das gelte aber auch für die bestehenden Kanäle der Stimmabgabe. Bezüglich der Anbieter der Systeme herrsche ein "offener Wettbewerb".

Die Einführung von E-Voting solle für die Kantone "vorerst" freiwillig bleiben. Sie alleine entscheiden, ob, wann und mit welchem System die elektronische Stimmabgabe angeboten wird. Bund, Kantone und Gemeinden haben jedoch die elektronische Stimmabgabe im Rahmen der E-Government-Strategie als gemeinsames Ziel definiert. Als langfristiges Ziel hat der Bundesrat festgelegt, den Weg hin zur papierlosen Stimmabgabe zu beschreiten und die Wahlen vollständig zu digitalisieren. (vbr)