NRW-Datenschutzaufsicht: Bürger beschweren sich zunehmend über Videoüberwachung

In Nordrhein-Westfalen beherrschen Bürgereingaben zur Videoüberwachung im privaten Bereich das Geschäft der Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

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NRW-Datenschutzaufsicht: Bürger beschweren sich zunehmend über Videoüberwachung
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block hat in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht festgehalten, dass sich immer mehr Bürger über die Installation von Videoüberwachungsanlagen beschweren. 2015 reichten Bürger rund 600 Eingaben ein, 2016 waren es 660. Machten diese Beschwerden 2010 noch 3 Prozent aller Eingaben aus, waren es 2016 bereits 15 Prozent. Viele Aufsichtsbehörden registrieren eine ähnliche Entwicklung, ohne sie bisher zahlenmäßig systematisch erfasst zu haben. Für Helga Block ist klar: "Die Bürger sind nicht bereit, die vielen Kameras im öffentlichen Raum wie in Bahnhöfen und Kaufhäusern oder auch am Arbeitsplatz hinzunehmen."

Nach den Vorkommnissen in der Silvesternacht 2015 in Köln und anderen Städten stellte die Landesregierung NRW einen "15-Punkte-Plan" auf, womit unter anderem die Videobeobachtung von Kriminalitätsschwerpunkten verstärkt werden sollte. Block erklärte, dass sie mit den jeweiligen Polizeibehörden im Gespräch sei und nach und nach alle Maßnahmen prüfen werde, inklusive einer Vor-Ort-Kontrolle der Anlagen. Derzeit werden sechs Videoüberwachungsanlagen überprüft. Zur geplanten Einführung von Bodycams bei der Polizei im Mai wies Block erneut darauf hin, dass es keine belastbaren wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirksamkeit dieser Kameras gibt.

Zwölf Landesdatenschutzbeauftragte sowie die Bundesdatenschutzbeauftragten hatten 2016 erstmals die gemeinsam von Bund und Ländern geführte Falldatei Rauschgift geprüft und dabei "schwerwiegende Mängel" aufgedeckt. Die Polizei in NRW musste dann in ihrer Falldatei gemeinsam mit dem BKA 116.000 von 180.000 Datensätzen löschen. Unter anderem wurde viele Bagatellfälle gespeichert, auch waren Personen gespeichert, bei denen es keinen hinreichenden Restverdacht gab. Oftmals fehlte das Ergebnis des jeweiligen Strafverfahrens, das erst die Festsetzung einer Löschfrist ermöglicht. Die Datenschutzaufsichtsbehörden forderten die Polizei bereits daher auf "grundlegende Standards" einzuhalten. (anw)