Experte: E-Signatur-Gesetz begünstigt Missbrauch

Das neue Gesetz zur elektronischen Unterschrift öffnet nach Ansicht des Hamburger Informatik-Professors Klaus Brunnstein kriminellem Missbrauch Tür und Tor.

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  • dpa

Das neue Gesetz zur elektronischen Unterschrift öffnet nach Ansicht des Hamburger Informatik-Professors Klaus Brunnstein kriminellem Missbrauch Tür und Tor. Das Gesetz weiche bisherige Regelungen zur Zertifizierung von Stellen auf, die elektronische Signaturen vergeben dürfen, sagte Brunnstein am Freitag. Begünstigt würden "Scharlatane", die diese Prüfungen nicht bestanden oder mangels Aussicht gar nicht erst beantragt hätten.

Der Bundestag hatte am Donnerstag ohne Gegenstimmen in abschließender Lesung ein Gesetz zur Regelung elektronischer Signaturen beschlossen. Danach gilt die elektronische Unterschrift künftig als gleichwertige Alternative zur handschriftlichen Unterzeichnung.

Brunnstein bemängelte, es fehlten Anforderungen an die Systeme, auf denen diese Signaturen erstellt würden. "Viren und andere Formen bösartiger Software wie trojanische Pferde können die Verfahren der elektronischen Unterschrift leicht unterlaufen", sagte der Sicherheitsexperte.

Behauptungen von IT-Unternehmen über die Sicherheit dieser Technik seien "Täuschungsmanöver", warnte der Professor. Probleme wie etwa das Verfahren zum Widerruf ungültiger Schlüssel seien nicht ausgereift. Brunnstein rät Verbrauchern daher von der Nutzung der elektronischen Signatur ab. Die Liberalisierung in der Informationswirtschaft führe zu einer Art "BSE-Effekt", bei dem Verbraucher nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt würden.

Nach der neuen Regelung wird die handsignierte Unterschrift in einer Zertifizierungsstelle hinterlegt, bevor der Unterzeichnende seine elektronische Signatur erhält. Die Bundesnotarkammer in Köln empfiehlt Verbrauchern angesichts der entfallenen staatlichen Prüfung dieser Stellen nur solche Dienste in Anspruch zu nehmen, die sich freiwillig einer Kontrolle unterzogen haben.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) hatte das Signaturgesetz bei seiner Verabschiedung als Grundlage für einen sicheren europaweiten elektronischen Geschäftsverkehr bezeichnet. Deutschland sichere sich damit seine Vorreiterrolle in Europa. (dpa) / ()