EU-Kartellwächter lassen Google mit 2,4 Milliarden Euro büßen

Die EU-Kommission bestraft Google, weil das Unternehmen seinen eigenen Preisvergleichsdienst bevorzugt hat.

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EU-Kartellwächter lassen Google mit 2,4 Milliarden Euro büßen
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Die EU-Kommission hat über Google eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro verhängt. Das Unternehmen habe in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine missbraucht, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst bevorzugt habe, teilt die Kommission mit. Dieser sei in den Suchergebnissen ganz oben platziert worden, dadurch seien Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft worden.

[Update 27.6.2017, 12.15 Uhr]:

2008 stellte die Kommission fest, dass Google auf diesem Markt in jedem der betreffenden 13 Staaten eine beherrschende Stellung innehat, mit Ausnahme der Tschechischen Republik, diese folgte 2011. Die Marktanteile lägen meist über 90 Prozent. Das sei nach den EU-Kartellvorschriften an sich nicht verboten. Allerdings trügen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürften ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken, schreibt die EU-Kommission.

Das aber habe Google getan, indem es einem anderen Google-Produkt – seinem ursprünglich "Froogle" genannten Dienst, der 2008 in "Google Product Search" und 2013 in "Google Shopping" umbenannt wurde – auf dem Markt für Preisvergleichsdienste einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft habe. Die Ergebnisse des Dienstes würden ganz oben auf der Liste der Suchergebnisse oder manchmal in einem eigenen Feld auf der rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend präsentiert. Sie würden vor den Ergebnissen aufgeführt, die anhand der generischen Suchalgorithmen als relevanteste Ergebnisse ermittelt werden, schreibt die Kommission.

Bei konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dagegen würden diese generischen Algorithmen für die Platzierung genutzt und bewirkten auch Herabstufungen, sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten rutschen. Das beeinflusse das Verhalten der Verbraucher, die häufiger auf Ergebnisse oben auf einer Ergebnisliste klickten.

Die Geldbuße, die Google an die EU-Kommission zahlen muss, ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 Intel aufgebrummt hatten. Sie errechnet sich aus den Einnahmen des Preisvergleichsdiensts in den 13 Staaten.

Die EU-Kommission verlangt, dass Google das beanstandete Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellt. Sonst drohen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet.

Google erklärte in einer ersten Reaktion, man sei nach wie vor anderer Meinung in dem Fall und prüfe eine Berufung. "Wenn man online einkauft, will man die Produkte, die man sucht, schnell und einfach finden." Sollte Goolge Berufung gegen die Kommissionsentscheidung einlegen, wovon auszugehen ist, kann sich das Verfahren mehrere Jahre hinziehen. Bleibt es bei dem Entscheid gegen Google, fließen die Strafgelder in den EU-Haushalt ein bzw. senken die EU-Beiträge der Mitgliedsstaaten anteilig. (anw)