Internet der Dinge: Forscher fordern verschärftes Haftungsrecht für vernetzte Produkte

Die Privatrechtlerin Christiane Wendehorst plädiert dafür, eine "gewährleistungsähnliche Herstellerhaftung" für komplexe, ans Netz angeschlossene Konsumgüter zu schaffen. Andere Juristen empfehlen ein strengeres IT-Sicherheitsgesetz.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 151 Kommentare lesen
Internet der Dinge

(Bild: dpa, Britta Pedersen/dpa)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Bei komplexen Produkten wie dem vernetzten Auto oder einer App-gesteuerte Bewässerungsanlage könnten Verbraucher bald im Regen stehen, warnten Rechtswissenschaftler am Montag auf einer Digitalkonferenz des Bundesjustizministeriums in Berlin. "Es gibt Haftungsprobleme auf allen Ebenen", stellte Christiane Wendehorst vom Institut für Zivilrecht der Universität Wien fest. Weitgehend unklar sei derzeit etwa, wen ein Käufer belangen könne, wenn das Netzwerk ausfalle oder Hacker angriffen. Auch beim Weiterverkauf lauerten viele Fallstricke, so könnte eine Kontrolle der Geräte über eine App durch Dritte etwa verweigert werden oder ein Produkt einfach ausgeschaltet werden.

Erschwert würden solche Fälle durch ein "Aufspaltungsproblem" aufgrund einer kaum mehr zu überblickenden Zahl an Vertragspartnern, führte die Professorin aus. Schon wer ein vernetztes Produkt initialisiere, schließe eine ganze Reihe an Endnutzervereinbarungen per Klick ab. Den Verkaufspreis habe er dann aber bereits gezahlt und so in Vorleistung getreten. Prinzipiell sei er so abhängig von einem Dienstleister. Der Händler spiele dabei nur noch eine marginale Rolle, viele Fäden würden dagegen beim Produzenten zusammenlaufen.

"Diese Verlagerung muss sich im Verbraucherschutzrecht widerspiegeln", betonte die Österreicherin. Sie warb daher dafür, eine "gewährleistungsähnliche Herstellerhaftung nach ausländischem Vorbild zu schaffen". Damit könnten Leistungen wie Updates "während der gesamten Lebensdauer des Produkts" sichergestellt sowie eine "erweiterte Garantiehaftung" für das gesamte Servicebündel eingeführt werden. Mit einem solchen Ansatz ließe sich beispielsweise auch die VW-Problematik in der Dieselaffäre "relativ elegant etwas einfangen".

Aktuelle europäische Gesetzesentwürfe rund um digitale Güter und Kaufverträge "bringen dazu nichts", zeigte sich die Rechtsexpertin enttäuscht von der Debatte in Brüssel über den digitalen Binnenmarkt. In der Position des EU-Rats sei "nicht einmal eine Haftung für eingebettete digitale Inhalte vorgesehen". Hier müssten wenigstens nationale Spielräume bleiben, damit die Mitgliedsstaaten in Eigenregie nachbessern könnten.