Rekord-Bußgeld: Bundesnetzagentur bittet Energieanbieter wegen Telefonwerbung zur Kasse

300.000 Euro Rekord-Bußgeld soll der deutsche Energievertragsanbieter Energy2day an die Bundesnetzagentur zahlen. Ein ausländischer Vertragspartner der Firma hatte ungefragt eine Telefon-Marketingkampagne in Deutschland gestartet – das ist verboten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 152 Kommentare lesen
Bundesnetzagentur
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Julius Beineke

Erstmals hat die Bundesnetzagentur das maximale Bußgeld wegen nicht genehmigter Telefonwerbung gegen ein Unternehmen verhängt. Die Strafe in Höhe von 300.000 Euro wird der Energy2day GmbH in Rechnung gestellt, nachdem über 2500 Beschwerden bei der BNA eingegangen waren.

Laut der Agentur habe Energy2day eine "kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut". Viele Partnerfirmen im Ausland waren ebenfalls beteiligt und arbeiteten im Auftrag des Energieanbieters in unterschiedlichen Bereichen – unter anderem auch Werbung.

Eine nicht näher genannte Marketing-Firma im Ausland habe laut Mitteilung der Bundesnetzagentur eine Telefon-Werbekampagne in Deutschland gestartet und tausende Privatpersonen mit Anrufen belästigt. Über 2500 der Angerufenen beschwerten sich darauf bei der Behörde.

Telefonwerbung ist in Deutschland streng reglementiert. So dürfen Privatpersonen nur dann zu Werbezwecken angerufen werden, wenn sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Auch wenn ein deutsches Unternehmen eine ausländische Firma mit den Anrufen beauftragt, ändert das nichts. "Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden" bekräftigt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Rechtskräftig ist das Bußgeld noch nicht – Energy2day hat noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass es bei Verstößen an den Angerufenen selbst liegt, etwas zu tun. "Nur ärgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen", so Homann. Das funktioniert auch immer besser: 2016 wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 895.000 Euro verhängt – als Folge von circa 29.000 Beschwerden. Dieses Jahr sind es bereits rund 800.000 Euro Strafe, die aufgrund von bisher 26.000 Beschwerden über rechtswidrige Telefonwerbung fällig waren. (jube)