US-Richter: FBI-Hack war legal

Die Methoden, mit denen das FBI zwei mutmaßliche russische Cracker ausspioniert und in die USA gelockt hat, verstoßen nicht gegen die US-Verfassung.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Die Methoden, mit denen das FBI im Mai zwei mutmaßliche russische Cracker ausspioniert und in die USA gelockt hat, verstoßen nicht gegen die Verfassung. FBI-Fahnder hatten die Beschuldigten mit einem fiktiven Job-Angebot geködert und nach der Einreise in die USA verhaftet. Dem 20-jährigen Alexej Ivanov und dem 25-jährigen Vasilij Gorshkov werden Einbrüche in Banken-Netzwerke und bei Internet-Providern vorgeworfen. US-Richter John C. Coughenour hat nach US-Medienberichten nun den Antrag des Anwaltes von Gorshkov abgewiesen, der erreichen wollte, dass vom FBI beschaffte Dateien nicht als Beweismittel zugelassen werden.

Um Beweise gegen die beiden Cracker zu bekommen, bediente sich das FBI umstrittener Methoden: Die Ermittler gründeten eine Scheinfirma namens "Invita Security" und luden die Verdächtigen ein, persönlich ihre Fähigkeiten als Sicherheitsberater zu demonstrieren. Die Computer, mit denen sie bei Invita arbeiten sollten, waren allerdings vom FBI präpariert. Über mitgeloggte Passwörter verschafften sich die Fahnder Zugang zu den in Russland befindlichen Computern, von denen sie umfangreiches Datenmaterial herunterluden.

Gorshkovs Anwalt argumetierte nun, das FBI habe gegen den vierten Verfassungszusatz verstoßen. Der Richer hielt dagegen, die Computer der Verdächtigen hätten sich nicht in den USA befunden und wären auch nicht das Eigentum von US-Bürgern. Aus diesem Grund sei der vierte Verfassungszusatz nicht anwendbar. Außerdem hätten die FBI-Ermittler zwar die umstrittenen Daten ohne richterliche Genehmigung heruntergeladen, vor der Analyse der 250 Gigabyte Beweismittel hätten sie sich allerdings einen Durchsuchungsbeschluss besorgt. Der Prozess soll am 17. September beginnen. (wst)