Paydirekt: Datenschützer prüfen "Komfortregistrierung" bei den Sparkassen

Paydirekt muss mehr Nutzer gewinnen, um Paypal die Stirn bieten zu können. Die Sparkassen wollten da mit einer schnelleren Registrierung über eine AGB-Änderung nachhelfen; für die interessieren sich nun auch Landesdatenschutzbehörden.

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Paydirekt

Online-Zahldienst Paydirekt hat wichtige Händler dazugewonnen.

(Bild: dpa, Jens Kalaene)

Lesezeit: 4 Min.
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Eine Maßnahme der Sparkasse, die Nutzerzahlen des deutschen Bezahldienstes Paydirekt voranzubringen, beschäftigt die Datenschützer: Sowohl der Landesdatenschutzbeauftragte in Hessen als auch der in Thüringen prüfen laut einem Bericht der Lebensmittelzeitung, ob die sogenannte "Komfortregistrierung“ gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Ein Sprecher des Deutscher Sparkassen- und Giroverbands bestätigte heise online, dass bereits eine Anfrage des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten eingegangen sei.

Stein des Anstoßes: Seit August schreiben zahlreiche Sparkassen ihre Kunden an und informieren über eine Änderung der AGB für das Girokonto, die die Nutzung von Paydirekt beinhaltet. Widersprechen die Kunden nicht binnen zwei Monaten, gilt das als Zustimmung. Und darauf werden dann für die Einrichtung eines Nutzeraccounts Stammdaten des Kunden von den Sparkassen an Paydirekt geleitet. Die Kunden müssen dann noch auf einen Aktivierungslink klicken und ein Passwort vergeben, um den Account in Betrieb zu nehmen. Die Sparkassen bezeichnen das als "Komfortregistrierung“.

Laut Sparkassen-Sprecher machen praktisch alle Sparkassen bei dem Verfahren mit, rund 2,7 Millionen Kunden wurden über ihr Online-Postfach angeschrieben. Ob eine solche Registrierung über AGB-Änderung tatsächlich unbedenklich ist, ziehen Datenschützer in Zweifel:"Eine Einwilligung des Kunden zur Datenübermittlung oder Datenweitergabe allein aufgrund der Anerkenntnis der geänderten AGB halte ich grundsätzlich für nicht wirksam erteilt, da sie schwerlich den Anforderungen des § 4a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz Rechnung trägt“, zitiert die Lebensmittelzeitung die zuständige Fallbearbeiterin beim Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten.

Vom Hessischen Datenschutzbeautragten hieß es laut Bericht: "Wir prüfen, ob es eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung gibt.“ Entscheidend sei die Frage, ob Paydirekt lediglich als "technischer Dienstleister“ der Sparkassen einzustufen sei, so wie es in den Schreiben an die Kunden heißt. In diesem Fall wäre wohl tatsächlich keine gesonderte Einwilligung erforderlich.

Die Sparkassen geben sich hingegen überzeugt, dass die Komfortregistrierung den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht. Eine Anwaltskanzlei habe das auch zuvor geprüft und keine rechtlichen Fallstricke entdecken können. Auslöser für das Verfahren dürfte dem IT-Finanzmagazin zufolge unter anderem gewesen sein, dass viele Kunden die bisherige Registrierung abbrachen, weil sie ihnen wohl zu umständlich erschien. Und größere Nutzerzahlen braucht der Bezahldienst dringend, um endlich am deutschen Bezahlmarkt an Boden zu gewinnen.

Seit dem Marktstart 2015 versucht sich der Bezahldienst Paydirekt, hinter dem die deutsche Kreditwirtschaft steht, als relevante Größe zu etablieren. Und kämpft schwer mit einem Henne-Ei-Problem: Um Nutzer zu gewinnen, müssen möglichst viele Händler Paydirekt akzeptieren; damit man Händler für die Akzeptanz gewinnt, braucht man wiederum eine breite Basis aktiver Nutzer.

Der Erfolg ist eher durchwachsen: Derzeit zählt man rund eine Million registrierte Nutzer, 1200 Händler nehmen Zahlungen über Paydirekt an. Wieviele Accounts den Dienst aber auch aktiv nutzen und wie groß die Zahlungsvolumina sind, sagt Paydirekt nicht. Zum Vergleich: Paypal hat in Deutschland eigenen Angaben nach 18,9 Millionen aktive Nutzer und wird von 15 Millionen Händlern weltweit akzeptiert.

Zwar konnte man deutsche Onlinehandels-Schwergewichte wie Media Markt und Otto als Akzeptanzstellen gewinnen – aber zumindest im letzteren Fall ließ sich Otto das einem Bericht der Süddeutschen Zeitung mit 10 Millionen Euro "IT-Integrationszuschuss" und 3 Millionen Euro Werbekostenzuschuss versüßen. Manche Beobachter sehen die aktuelle Komfortregistrierung schon als Zeichen zunehmender Verzweiflung, dass Paydirekt einfach nicht vom Fleck kommt. Ärger mit Datenschützern kann der Dienst, der sich mit besserem Datenschutz von der Konkurrenz absetzen will, in der aktuellen Situation sicher nicht gebrauchen. (axk)