Wer nicht wählt, ist dumm?

Plakatparodie von Martin Sonneborns PARTEI

Einige FAQs zur Bundestagswahl

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Die Bundestagswahl ist das "Hochamt der Demokratie", heißt es oft. Doch was können die Wählerinnen und Wähler überhaupt entscheiden, welchen Einfluss hat ihre Stimme auf die künftige Politik? Timo Rieg beantwortet einige der dazu oft diskutierten Fragen.

Wen wählen wir überhaupt?

Mit der Erststimme können wir uns für einen politischen Vertreter unseres Wahlkreises entscheiden. Dabei sind wir auf den Vorschlag der jeweiligen Partei angewiesen, es gibt keine Möglichkeit, aus dem Gesamtpool der Politiker zu wählen (Panaschieren und Kummulieren gibt es bei der Bundestagswahl nicht). Um die Erststimme können sich auch parteilose Kandidaten bewerben, wenn sie rechtzeitig 200 Unterstützer finden. In den regionalen Medien werden solche unabhängigen Direktkandidaten bei jeder Wahl vorgestellt und ggf. ein wenig gehypt - allerdings hat es noch nie ein solcher Bewerber in den Bundestag oder einen Landtag geschafft.

Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Auch hier haben die Bürger keinen Einfluss darauf, welcher Politiker konkret in den Bundestag kommt, denn die Reihenfolge der sogenannten Landeslisten wird von den Parteien festgelegt - und jede Stimme für eine Partei, die insgesamt nicht mindestens 5 Prozent erreicht, ist verloren. [Außer sie erreicht drei Direktmandate, dann zieht sie mit ihrem Stimmenanteil in den Bundestag ein - d. Red.].

Dieses Konstrukt kann u.a. dafür verantwortlich sein, dass selbst ein an sich in der Bevölkerung beliebter Politiker nicht in den Bundestag kommt - weil er schlicht nicht wählbar ist. Denn gewinnt der Bewerber nicht seinen Wahlkreis (oder wird dort von seiner Partei erst gar nicht aufgestellt) und gewinnt seine Partei gleichzeitig mehr Wahlkreise mit der Erststimme, als ihr nach dem Zweistimmenergebnis überhaupt Sitze zustehen, kommen die Landeslisten gar nicht erst zum Zuge. Das bedeutet: Selbst die Spitzenposition auf einer solchen Landesliste verschafft dann kein Mandat im Bundestag. So gehen Prognosen derzeit davon aus, dass die CSU niemanden von ihrer Landesliste nach Berlin entsenden wird, weil sie so viele Wahlkreise gewinnt.

Ebenso sieht es für die CDU in den Ländern Baden-Württemberg, Bandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Hostein und Thüringen aus: Die Zweitstimme entscheidet zwar über die einer Partei zustehenden Sitze, die Kandidaten der Landeslisten kommen jedoch bei der Union überwiegend nicht zum Zug. Angela Merkel als vermutlich auch künftige Bundeskanzlerin wird also - Duell hin oder her - im Wahlkreis 15 (Vorpommern-Rügen) gewählt werden. 2013 bekam sie dort 56% der Erststimmen, und damit übrigens deutlich mehr als die CDU per Zweitstimme, das waren nur 45%.

Wählen wir die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler?

Der Wahlkampf ist stark personalisiert. Es gilt als ausgemacht, dass Angela Merkel oder Martin Schulz künftig die Richtlinienkompetenz haben und eine Regierung führen werden. Damit reduziert sich die Auswahlmöglichkeit der Stimmbürger schon in der öffentlichen Debatte auf genau zwei Personen. Dass es mehr und vor allem andere Menschen geben könnte, die für den Job geeignet sind, wird kaum jemand bestreiten - doch das Verfahren sieht eben vor, dass die stärkste Partei den Bundeskanzler stellt, formal schlägt der Bundespräsident die Person vor.

Doch die Entscheidung trifft der Bundestag. Er muss Merkel oder Schulz nicht wählen, er könnte sich auch für jemand anderen entscheiden (es ist - im Gegensatz zu manchen Ländern - nicht Voraussetzung, Mitglied des Parlaments zu sein, Merkel kann daher auch Bundeskanzlerin werden, wenn sie nicht in den Bundestag gewählt werden sollte). Was nach einem reinen Gedankenspiel klingt, kann sehr wohl ganz schnell Realität werden. Denn die derzeitigen Spitzenkandidaten sind nicht verpflichtet, sich im Parlament zur Wahl zu stellen.

Angela Merkel könnte z.B. derzeit noch für die Union werben, nach der Wahl aber bekunden, dass sie andere Pläne hat und gar nicht mehr Bundeskanzlerin sein möchte. Die Wähler haben darauf keinen Einfluss - und es wäre kein Wahlbetrug, ähnliche Konstellationen gab es bereits. Beispiel: Die CSU trat zur Landtagswahl 2008 mit Günther Beckstein als Spitzenkandidaten an, der wieder Ministerpräsident werden sollte. Wegen des relativ schlechten Wahlergebnisses zog er sich jedoch zurück, so dass Horst Seehofer Ministerpräsident wurde - ohne jedes Wählervotum.