Datenschützer scheitern mit Klage gegen Kameraüberwachung in Bus und Bahn

In Hannover kann der öffentliche Nahverkehr weiter rund um die Uhr überwacht werden. Die Verkehrsbetriebe Üstra setzten sich vor Gericht gegen die niedersächsische Datenschutzbehörde durch.

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Datenschützer scheitern mit Klage gegen Kameraüberwachung in Bus und Bahn

(Bild: üstra (Archiv))

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  • dpa
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Intensive Kameraüberwachung in Bus und Bahn ist legal, ein Gericht hat die Klage von Datenschützern abgewiesen. Im Nahverkehr von Hannover dürfen die Fahrgäste in Zukunft von Kameras aufgezeichnet werden. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Die Videoüberwachung diene dem Nahverkehrsunternehmen Üstra dazu, Straftaten in Bussen und Bahnen zu verfolgen und zu verhindern, teilte das Gericht mit. Die Üstra bekam damit Recht. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das Gericht nicht zu.

Die Datenschutzbehörde wollte die Rund-um-die-Uhr-Aufzeichnung in den Bussen und Bahnen wegen eines fehlenden Nachweises der Wirksamkeit unterbinden. Sie hatte von den hannoverschen Verkehrsbetrieben Üstra ein abgestuftes Überwachungskonzept verlangt, das anhand einer konkreten Gefahrenprognose belegt, wann und auf welchen Linien verstärkt Straftaten zu befürchten sind. Gegen das Verbot hat sich die Üstra vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich gewehrt. Mit der Berufung verteidigt die Landesbeauftragte für den Datenschutz ihre Anordnung. Es geht dabei vor allem um die Frage, ob sie formal berechtigt war, ein Verbot auszusprechen. Das Gericht bestätigte den Anspruch: Das Datenschutzgesetz sei in diesem Fall anwendbar gewesen, hieß es. Allerdings überwögen die Interessen der Üstra in diesem Fall die der aufgezeichneten Fahrgäste.

Auf eine Klage der Verkehrsbetriebe hin hat das Verwaltungsgericht Hannover die Verbotsverfügung im Februar 2016 aufgehoben. Das Landesdatenschutzgesetz erlaube der Datenschutzbeauftragten kein Verbot, sondern nur eine Beanstandung der Aufzeichnung, urteilten die Richter damals. Das OVG bestätigte nun im Kern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Nach Einschätzung der niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz bietet die Videoaufzeichnung in Hannover von Kriminalität betroffenen Fahrgästen nur scheinbar Schutz. Denn anders als bei einer Kameraüberwachung, bei der wie bei der Braunschweiger Straßenbahn eine Leitstelle das Geschehen beobachtet und eingreifen kann, bewirkten die Kameras in Hannover nur eine Scheinsicherheit, die den Erwartungen der Fahrgäste nach mehr Sicherheit durch eine Videoüberwachung nicht gerecht wird. Eine Videoaufzeichnung rund um die Uhr sei nur dann gerechtfertigt, wenn etwa über Ermittlungserfolge nachgewiesen werden könne, dass diese bei der Aufklärung oder Vermeidung von Straftaten und Vandalismus hilft.

Die Üstra hingegen hatte wie die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen von einer abschreckenden Wirkung durch die Kameras gesprochen, die schwer mit Zahlen zu belegen sei. "Die Ermittlungsbehörden kennen zahlreiche Fälle, wo aufgrund von unseren Videoaufnahmen Straftäter gefasst werden konnten", sagte Üstra-Sprecher Udo Iwannek. "Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Bedrohungslage, auch mit Blick auf mögliche Terroranschläge, scheint uns ein Abschalten von Videotechnik der vollkommen falsche Weg zu sein." Eine Live-Überwachung sei aber technisch zu aufwändig. Die Videosequenzen werden nach 24 Stunden wieder gelöscht.

Nach Ansicht der OVG-Richter erlaubt das Datenschutzgesetz der Üstra die Videoüberwachung in ihren Fahrzeugen. Das Interesse der Verkehrsbetriebe, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, sei berechtigt. Man müsse zwar abwägen, ob die Interessen der überwachten Fahrgäste dagegen stünden. Das sei aber nicht der Fall. (sea)