Gastbeitrag: EU erschwert Telefonanbieterwechsel – für immer Telekom?

Das deutsche Erfolgsrezept zum einfachen Wechsel von Telefon- und Internetanbietern hängt am seidenen Faden. Die EU will europaweite Regeln. Eine gute Idee – aber nicht auf Kosten deutscher Standards, fordert Verbraucherschützerin Lina Ehrig.

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Gastanalyse: EU erschwert Telefonanbieterwechsel – Für immer Telekom?
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  • Lina Ehrig
  • vzbv
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Mit Hochdruck wird auf EU-Ebene an der Vollendung des europaweiten digitalen Binnenmarktes gearbeitet. Das Ziel: Ein Binnenmarkt – gleiche Spielregeln für alle. Neben neuen Regeln zu Urheberrecht und grenzüberschreitendem Online-Handel steht auch das Telekommunikationsrecht auf dem Prüfstand. Der "europäische Kodex für die elektronische Kommunikation" soll den Rechtsrahmen für den Telekommunikationsmarkt an die aktuellen Marktentwicklungen anpassen. Dass eine Überarbeitung überfällig war, steht außer Frage. Kaum ein anderer Bereich wandelt sich so schnell wie der Telekommunikationsmarkt.

Eine Analyse von Lina Ehrig (vzbv)

vzbv/Gert Baumbach

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat in Heidelberg und Berlin mit medienrechtlichtem Schwerpunkt begann Lina Ehrig 2007 als Legal Counsel bei der studiVZ Ltd. Seit 2009 ist Lina Ehrig beim Verbraucherzentrale Bundesverband tätig, zunächst als Referentin für Telekommunikation und Medien und seit 2013 als Leiterin des Teams Digitales und Medien.

Aber welche Folgen haben die geplanten Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher? Bisher waren Verbraucher in Deutschland recht gut geschützt: Wenn sie den Telefon- oder Internetanbieter wechseln wollten, durfte für maximal einen Kalendertag die Versorgung unterbrochen werden. Das wird sich ändern, denn der Kodex lässt Anbietern viel Spielraum.

Ärgerlich ist die Ausweitung von einem Kalendertag auf einen Werktag. Feiertage und Wochenende zählen also nicht mehr mit. Einstellen müssen sich Verbraucher somit auf wesentlich längere Unterbrechungen. Darüber hinaus ist nicht klar, ob durch die neue europäische Regelung auch alle Anbieter verpflichtet werden, die am Wechsel beteiligt sind. So können sich die Beteiligten die Verantwortung zuschieben. Bis der Telefonanschluss funktionsfähig ist, kann es dann dauern.

Wenn der Wechsel komplett schief geht, muss bisherige Anbieter die Versorgung wieder aufnehmen, darf dann aber nur 50 Prozent des Anschlusspreises dafür verlangen. Dadurch gibt es einen Anreiz, den Wechselprozess zügig und erfolgreich abzuschließen. Nach der europäischen Regelung müssten Anbieter nicht mit einer Kürzung des Anschlussentgeltes rechnen und dieses auch nicht auf den Tag genau abrechnen. Sprich, wenn der Wechsel zu Ende Juni scheitert und erst zum 6. Juli klappt, könnte der Anbieter noch für den gesamten Juli das volle Anschlussentgelt vom Verbraucher verlangen.

Probleme könnten Verbraucher zudem bekommen, wenn sie umziehen. Bisher gibt es hier Sonderkündigungsrechte, wenn der Anbieter nicht am neuen Wohnort liefert. Außerdem beginnt die Vertragslaufzeit nicht von neuem. Der Kodex macht Anbietern hierzu keinerlei Vorgaben. Im schlechtesten Fall müssten Verbraucher ihren alten Telefonvertrag also für die gesamte Vertragslaufzeit bezahlen, obwohl sie ihn nicht benutzen können.

Die Vollharmonisierung des EU-Telekommunikationsmarkts bringt für deutsche Verbraucher also nur Verschlechterungen. Wenn sie so kommt, wie befürchtet, bleibt ein wackeliges Gerüst zurück, das den deutschen Schutzstandard weit absenkt. Es wird für Mitgliedstaaten danach nicht mehr möglich sein, Verbraucherprobleme auf dem Telekommunikationsmarkt eigenständig national zu lösen. Sie müssten sich dafür auf die schwierige und langwierige Reise des EU-Gesetzgebungsverfahrens begeben. Die deutsche Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren immer gegen eine Vollharmonisierung der Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich ausgesprochen. Jetzt nimmt sie die Aushöhlung der Verbraucherrechte und Absenkung des Schutzniveaus billigend in Kauf.

Die Verordnung ist so gut wie beschlossen. Die Arbeitsgruppe des Rates der Europäischen Union wird zeitnah ihren finalen Vorschlag vorlegen. In den anschließenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat der Europäischen Union wird dann voraussichtlich die Vollharmonisierung der Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt besiegelt. Es ist also höchste Zeit, dass sich die Bundesregierung im Rat für den Erhalt der deutschen Verbraucherschutzstandards einsetzt. (mho)