Bundesrat gibt grünes Licht für Live-Streams aus Bundesgerichten

Die obersten Bundesgerichte können künftig Urteilsverkündungen via Internet und Rundfunk übertragen. Die Länderkammer hat einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine erweiterte Medienöffentlichkeit passieren lassen.

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Bundesrat gibt grünes Licht für Live-Streams aus Bundesgerichten

Der Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts: Auch hier können künftig Kameras und Mikrofone für eine Live-Übertragung aufgestellt werden - wenn das Gericht im Einzelfall zustimmt.

(Bild: Wo st 01, Lizenz Creative Commons CC BY-SA 3.0 DE)

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Der Bundesrat hat sich am Freitag hinter einen Gesetzentwurf aus dem Bundestag gestellt, wonach wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte künftig prinzipiell live im Fernsehen, Radio oder Internet übertragen werden dürfen. Mit der Initiative soll die Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren erweitert und der Rechtsstaat mehr Menschen nähergebracht werden. Mit dem Plazet der Länderkammer kann das Gesetz nun bald in Kraft treten, wobei für einzelne Klauseln Übergangsfristen von einem halben Jahr gelten.

Gerichte wie das Bundsverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof sowie das Bundesarbeits- oder Bundespatentgericht müssen im Einzelfall einer Live-Übertragung zustimmen, eine solche wird also nicht zwangsweise zum Standard.

Das seit 1964 bestehende generelle Verbot von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen ist mit der Initiative aber gefallen. Dieses sei aufgrund des "zunehmenden Umgang mit modernen Kommunikationsformen" nicht mehr zeitgemäß, hatte die Bundesregierung den Schritt begründet.

Prinzipiell wird es auch zulässig, Tonaufnahmen mündlicher Verhandlungen in einen Arbeitsraum direkt vor Ort für Medienvertreter zu übertragen. Nach Ansicht der Regierung dürfte dies in rund 30 Verfahren pro Jahr angeordnet werden. Zudem wird es möglich, Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken vollständig aufzuzeichnen, allerdings nicht per Video. Entsprechende Audioaufnahmen dürfen nicht zu den Akten genommen, herausgegeben oder für Verfahrenszwecke genutzt werden. Ferner sollen Gerichtsverfahren für Personen mit Sprach- und Hörbehinderungen besser barrierefrei zugänglich gemacht werden. (jk)