eID-Funktion von Personalausweis und Aufenthaltstitel europaweit anerkannt

Als erstes EU-Land hat Deutschland die Notifizierung für elektronische Identitätsnachweise erfolgreich abgeschlossen. Die eID-Funktion kann nun europaweit eingesetzt werden, wo eine eID mit dem Vertrauensniveau "substanziell" oder "hoch" gefordert ist.

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Elektronischer Personalausweis

Nur wenige Bürger nutzen bislang die Möglichkeiten des elektronischen Personalausweises.

(Bild: dpa, Stephanie Pilick / Symbolbild)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU können die eID-Funktionen von Personalausweis und Aufenthaltstitel nun gemäß den Bestimmungen der eIDAS-Verordnung europaweit eingesetzt werden. Die für Europa geltende Anerkennung der eID-Funktion erfolgt, nachdem die eID-Experten fast aller Mitgliedsstaaten in ihrer Stellungnahme keinen Einwand gegen die deutsche eID-Funktion hatten. Sie beruht auf eID-Zertifikaten, die auf dem kontaktlos auslesbaren Chip von Personalausweis und Aufenthaltstitel nach Eingabe einer sechsstelligen PIN in ein zugelassenes Lesegerät freigegeben werden.

Erhält eine EU-Behörde in dem von ihr angebotenen elektronischen Verwaltungsverfahren ein solches Zertifikat, so ist dieses der jeweils gültigen nationalen Lösung mit dem Vertrauensniveau "substanziell" oder "hoch" gleichgestellt. Unternehmen können sich freiwillig entscheiden, ob sie den Identitätsnachweis anerkennen.

Derzeit gibt es noch keine Verwaltungsverfahren, die nach der eIDAS-Verordnung Dienstleistungen oder Verwaltungsverfahren europaweit anbieten. Unter den EU-Ländern arbeiten derzeit Spanien, Italien, Frankreich, Dänemark, die Niederlande und Großbritannien an der Notifizierung ihrer eID-Systeme. Alle EU-Länder und die Mitglieder des europäischen Wirtschaftsraumes müssen gemäß eIDAS-Verordnung die Anerkennung der Systeme bis zum 29. September 2018 abgeschlossen haben.

Was dann möglich sein soll, wurde auf einer eIDAS-Tagung so geschildert. An einer Hochschule haben sich eine Französin und ein Deutscher verliebt und beschließen, zu heiraten. Mit Hilfe der nationalen eID fordern sie von ihren Gemeinden jeweils eine elektronisch besiegelte Geburtsurkunde für das Standesamt an. Kommt das erste Kind, kann der elektronische Antrag auf Kindergeld von der Französin gestellt werden. (mho)