Monopolklage gegen Apples App Store: US-Regierung gefragt

Die Kläger werfen Apple vor, ein Monopol für den Vertrieb von Apps zu besitzen, da sich diese nicht außerhalb des App Stores kaufen lassen – dies treibe die Preise in die Höhe. Nun soll der Oberste Anwalt der Vereinigten Staaten sich äußern.

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App Store

Apples App Store – zentraler und einziger Laden für iPhone-Software.

(Bild: dpa, Alex Heinl/Archiv)

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In eine Monopolklage gegen Apple soll sich nun das US-Justizministerium einschalten: Der Supreme Court der USA hat den Solicitor General – den Obersten Anwalt der Vereinigten Staaten – inzwischen um seine Meinung zu dem Fall gebeten, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht (Apple vs. Pepper et al., US Supreme Court, No. 17-204). Dies deutet an, dass der oberste US-Gerichtshof gewillt ist, Apples Berufung in der Angelegenheit anzuhören, wie die Finanznachrichtenagentur Bloomberg anmerkt.

Nutzer hatten den iPhone-Konzern schon 2011 in einer Klage vorgeworfen, ein Monopol für iOS-Apps errichtet zu haben, da diese ausschließlich über den App Store vertrieben werden können. Apples Umsatzanteil beim Verkauf von Apps in Höhe von 30 Prozent führe zudem zu höheren Preisen und das Unternehmen habe außerdem unterbunden, dass Wettbewerber Apps für das iPhone anbieten können, so die Kläger, die den Status einer Sammelklage anstreben.

Apple betonte, der App Store habe eine neue Branche erschaffen, die es so vorher nicht gegeben habe. Nach Angabe des Konzerns haben Entwickler im vergangenen Jahr über 20 Milliarden Dollar im App Store umgesetzt.

Die Klage wurde ursprünglich 2013 abgewiesen, Jahre später aber wieder zugelassen. Apple hatte argumentiert, der Konzern selbst verkaufe die Apps gar nicht an Endnutzer, sondern die einzelnen Entwickler seien die Verkäufer. Dies wies ein Berufungsgericht Anfang 2017 zurück: Der Konzern verkaufe die Apps sehr wohl direkt an Endkunden, so die Richter, Entwickler hätten keine eigenen Läden. Tatsächlich untersage Apple Entwicklern sogar spezifisch, ihre Software selbst und direkt für iPhone und iPad anzubieten. Nach einer im Jahr 1977 getroffenen Entscheidung des US-Supreme Courts können nur die unmittelbaren Endkunden einen Anbieter unter US-Kartellrecht verklagen. (lbe)