Streit über Wetter-App: "WarnWetter" des DWD muss Geld kosten

Die App des Deutschen Wetterdienstes bietet mehr Informationen an als sie dürfte, um kostenlos sein zu können, entschied das Landgericht Bonn.

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Streit über Wetter-App: "WarnWetter" des DWD muss Geld kosten
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Die Smartphone-App "WarnWetter" des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist in der gegenwärtigen Form nicht zulässig. Die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn hat entschieden, dass der DWD für seine Software Geld verlangen muss. Sonst verstoße er gegen Paragraf 6 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst.

Das so genannte DWD-Gesetz besagt, dass der Wetterdienst der Allgemeinheit solche Informationen entgeltfrei bereitstellen soll, die sie vor gefährlichen Wettererscheinungen oder Radioaktivität warnen. Im "WarnWetter" befänden sich aber nicht nur amtliche Warnungen, sondern auch allgemeine Informationen über das Wetter, hat das Gericht befunden.

Die App "DWD WarnWetter" ist seit Juni 2015 in App-Stores erhältlich. Dagegen geklagt hatte WetterOnline, das selbst eine App anbietet – in einer werbefinanzierten und in einer entgeltlichen Version. Der DWD stehe als "öffentliche Hand" im Wettbewerb mit privaten Anbietern und werde als wirtschaftliches Unternehmen tätig. "Hierzu ist es unerheblich, dass die App des DWD kostenfrei angeboten wird, denn mit dem Angebot dieser App fördert der DWD sein eigenes Unternehmen, steigert seine Bekanntheit und sein Ansehen auf dem Markt der Wetterdienstleister und damit seine Marktmacht", teilte das Gericht mit.

Der Bundestag hatte im Juni dieses Jahres beschlossen, dass der Deutsche Wetterdienst künftig Informationen rund um amtliche Warnungen vor gefährlichen Unwettern oder radioaktiven Strahlen als Open Data herausgeben kann. Auch nach dieser Novelle sei das Angebot einer unentgeltichen Wetter-App durch den DWD nicht zulässig, entschieden die Bonner Richter. Gegen das Urteil kann der DWD innerhalb eines Monats Berufung einlegen. (anw)