Nutztiere: Gentechnisch veränderter Fisch wächst doppelt so schnell

Lachse, die ihr Schlachtgewicht deutlich schneller erreichen, sind in der Nahrungsmittelindustrie nur der Anfang. Die Branche plant noch mehr gentechnisch veränderte Tiere.

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Nutztiere: Gentechnisch veränderter Fisch wächst doppelt so schnell

Lachs-Sashimi – heutzutage zumeist aus Zuchtfischen.

(Bild: "Salmon sashimi" / Blu3d / cc-by-sa-3.0)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Veronika Szentpetery-Kessler

In den kommenden Jahren könnte eine ganze Reihe gentechnisch veränderter Tiere auf den Markt kommen. Die Forschungsabteilungen der Nahrungsmittelindustrie haben diverse Projekte im Blick, berichtet Technology Review in seiner Special-Ausgabe 2017 ("Am Anfang war der Lachs"), die ab Donnerstag am Kiosk liegt und auch online bestellt werden kann.

TR 13/2017

Der Artikel stammt aus der neuen Ausgabe von Technology Review. Das SPECIAL-Heft ist ab 7.12.2017 im Handel und ab sofort im heise shop erhältlich.

Den Anfang machte 2017 die Firma AquaBounty Technologies, die Lachse mit zwei neuen Gensequenzen aus anderen Fischarten ausstattete. Dadurch legt er im Winter keine Wachstumspause mehr ein und wächst fast doppelt so schnell zur Endgröße heran, also in 18 statt 30 Monaten. Im August 2017 meldete AquaBounty erste Verkaufszahlen für Kanada: Fünf Tonnen wurden verkauft. Andere Länder dürften bald folgen: Auch in den USA ist der Turbo-Lachs an sich bereits zugelassen. AquaBounty muss dort als letzte Auflage nur noch darlegen, wie Kunden über den GV-Aspekt informiert werden sollen.

Der Lachs dürfte zudem nicht das einzige gentechnisch veränderte Nutztier auf dem Markt bleiben. Weltweit arbeiten Unternehmen und Forschungsinstitute daran, Nutztiere mit neuen Gen-Editierverfahren viel schneller und präziser mit neuen Eigenschaften auszustatten, als es mit traditioneller Zucht möglich ist. Die unter dem Sammelbegriff molekulares Züchten zusammengefassten Methoden sollen nicht nur Sorten mit mehr Muskelfleisch ermöglichen.

Sie sollen den Tieren auch schmerzhafte Prozeduren wie das Enthornen ersparen, sie vor fatalen Krankheitserregern schützen oder allergenfreie Lebensmittel liefern. Die Erbgutveränderung ist oft nicht von einer natürlichen Mutation zu unterscheiden. Die Lebensmittel würden unter Umständen also nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen – sehr zur Freude der Anbieter.

Mehr dazu bei Technology Review Online:

(bsc)