DHL-Erpressungsversuch: Innenministerium will Paketstationen videoüberwachen

Das Bundesinnenministerium macht sich für eine Videoüberwachung von Paketstationen stark, über die etwa die Deutsche Post DHL den Versand und die Annahme von Päckchen ermöglicht. Damit könne die Sicherheit verbessert werden.

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Überwachung
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Im Zuge des jüngsten Erpressungsversuchs gegen die Deutsche Post DHL plädiert das Ressort des amtierenden Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) dafür, Paketautomaten mithilfe von Videokameras zu überwachen. Elektronische Augen etwa an den DHL-Packstationen könnten "präventiv wie repressiv einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen", zitiert die "Wirtschaftswoche" aus einer Stellungnahme des Ministeriums. Zugleich erhofft sich das Ressort davon eine Möglichkeit, "die Ermittlungstätigkeit der Polizei effektiv zu verbessern".

Über Packstationen der Post können Briefe und Päckchen anonym versendet und angenommen werden. Ermittler gehen davon aus, dass von einer der Anlagen eine Paketbombe verschickt wurde, die am Freitag vor einer Woche bei einer Apotheke im Potsdamer Zentrum landete und aufgrund des verdächtigen Inhalts zur vorübergehenden Sperrung eines nahe gelegenen Weihnachtsmarkts führte. Die Sendung soll im Zusammenhang mit einem Erpressungsversuch gegen die Post stehen.

DHL rät dazu, "momentan nur Sendungen von bekannten Absendern anzunehmen" oder Pakete, "die man selbst bestellt hat". Das Unternehmen gibt auf einer speziellen Webseite zudem Anhaltspunkte für eine verdächtige Sendung wie "Drähte oder Auffälligkeiten" daran. Eine Kontrolle von Inhalten sei aufgrund des Postgeheimnisses nicht erlaubt.

Für den Kameraeinsatz an den rund 3400 Schließfachsystemen der Post oder vergleichbaren Einrichtungen anderer Versandfirmen hält das Innenministerium keine rechtlichen Reformen für nötig. Datenschutz- und polizeirechtlich sei eine Videoüberwachung öffentlich aufgestellter, aber privater Packstationen bereits legal, heißt es aus dem Ressort. Voraussetzung dafür sei, dass "konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage" vorlägen. Diese sieht das Ministerium derzeit offenbar gegeben.

Der Bundestag hatte im März mit schwarz-roter Mehrheit einen umstrittenen Entwurf für ein "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" beschlossen. Mit der damit einhergehenden Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen mehr Kameras an "öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen" angebracht werden. Das Parlament wollte damit vor allem die Sicherheit in Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs erhöhen. Die Datenschutzbehörden der Länder müssen seitdem in ihren Genehmigungsverfahren für öffentlich angebrachte Videokameras den "Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit" von Menschen besonders berücksichtigen. (ea)