Online-Rundfunk: EU-Staaten wollen Geoblocking nur bei Eigenproduktionen beenden

Fernsehsender sollen nur komplett von ihnen selbst finanzierte und kontrollierte Produktionen in der ganzen EU online abrufbar machen dürfen, wenn es nach dem EU-Rat geht. Sportsendungen blieben ganz außen vor.

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Online-Rundfunk: EU-Staaten wollen Geoblocking nur bei Eigenproduktionen beenden

(Bild: EU-Kommission)

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Nach dem EU-Parlament hat Ende vergangener Woche auch der Ministerrat seine Position zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission gegen "ungerechtfertigtes" Geoblocking für Rundfunkübertragungen übers Internet abgesteckt. Nach der Linie, auf die sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) verständigt hat, bleibt vom ursprünglichen Ansatz der EU-Kommission ebenfalls kaum etwas übrig: TV-Sender dürften damit nur Eigenproduktionen in allen Mitgliedsstaaten ohne technische Blockaden abrufbar machen. Berichte über Sportereignisse sollen im Fernsehen und im Radio generell auf nationale Territorien beschränkt bleiben.

Die Kommission wollte mit ihrem Verordnungsentwurf den EU-weiten Zugang zu rundfunkähnlichen Online-Diensten sicherstellen und die Rechteklärung erleichtern. Dazu sollte das sogenannte Herkunftslandsprinzip aus der Satelliten- und Kabelrichtlinie auf Anbieter von Internetfernsehen ausgedehnt werden. Wer Fernsehprogramme per Satellit oder Kabel-TV verbreitet, genießt bereits eine breite urheberrechtliche Ausnahme: Er muss Lizenzen für gesendete Inhalte nur für das Land einholen, in dem diese direkt übertragen werden. Wenn Zuschauer auch in benachbarten Ländern die Signale und Programme empfangen können, werden dafür keine zusätzlichen Rechte benötigt.

Dieser Ansatz sollte mit der Kommissionsinitiative im Interesse des geplanten digitalen Binnenmarkts auf Online-Übertragungen "in geschlossenen Netzwerken" ausgedehnt werden. Die erweiterten Nutzungen über die Abrufe könnten in die Lizenzpreise etwa für Filme oder andere Sendungen eingepreist werden, Ausschüttungen von Tantiemen über Verwertungsgesellschaften erfolgen, hieß es. Geoblocking sollte parallel weitgehend wegfallen. Filmproduzenten und Verbände privater Rundfunksender liefen aber Sturm gegen das Vorhaben. Sie sehen das Prinzip der territorialen Rechteverwertung untergraben und sich zusätzlicher Einnahmequellen beraubt.

Der EU-Rat will in ihrem Sinne das Herkunftslandsprinzip nur auf TV-Programme ausweiten, die von den Sendern vollständig selbst finanziert und kontrolliert werden. Co-Produktionen mit Dritten sollen genauso ausgenommen werden wie Inhalte, die Rundfunkorganisationen an Drittparteien lizenzieren. Geht es nach dem ebenfalls restriktiven Standpunkt des EU-Parlaments, fällt das Geoblocking nur für Nachrichtensendungen wie der "Tagesschau" oder Beiträge zum aktuellen Zeitgeschehen. Einen breiten grenzüberschreitenden Zugriff auf Mediatheken wollen auch die Abgeordneten auf Anraten ihrer Rechtspolitiker verhindern.

Im neuen Jahr sollen die Verhandlungen zwischen Vertretern der Mitgliedsstaaten, des Parlaments und der Kommission für einen Kompromiss aufgenommen werden. Es ist nicht zu erwarten, dass sich letztere dabei mit ihrer liberaleren Position noch durchsetzen kann. Auch der Bundesrat hat am Freitag eine "Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf sämtliche Online-Dienste im offenen Internet" abgelehnt. Die Länderkammer sorgt sich, dass durch eine ausgedehnte Anwendung des Ursprungslandprinzips "die Interessen der Rechteinhaber nicht ausreichend berücksichtigt werden". (anw)